Rektorin/Rektor einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
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Details
- Unternehmen
- Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH)
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 10. September 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Rektorin/Rektor einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)
Otto-Ubbelohde-Schule Lahntal-Goßfelden
Ihre Aufgaben
Pädagogische und organisatorische Leitung des Schulbetriebs
Planung und Umsetzung der Personalführung sowie der Personalentwicklung
Administrative sowie organisatorische Schulverwaltungsaufgaben
Steuerung der Schulentwicklungs- und Schulprogrammarbeit besonders in den Bereichen des Ganztages, der Digitalisierung und der musikalischen Grundschule
Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Grundschulen
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Erfahrungen in schulischen oder der im schulischen Interesse liegender Ämter und Aufgaben, insbesondere Erfahrungen in der Leitungstätigkeit, nachgewiesen in der Wahrnehmung von schulischen Aufgaben
Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich Struktur, Organisation und konzeptioneller Gestaltung in den Bereichen des Ganztags, der Digitalisierung sowie der musikalischen Grundschule
Kenntnisse in der Organisation und Verwaltung einer Grund-schule, insbesondere im Umgang mit der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) und mit dem Planungssystem Personal und Budget (PPB)
Hohe Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie Belastbarkeit
Hohe soziale Kompetenz, insbesondere Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerbungen können elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Elektronische Bewerbungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie über das Bewerberportal unter erfolgen.
Die Verarbeitung der Bewerbungsdaten erfolgt stets im elektronischen Verfahren, daher erstellen Sie Ihre Bewerbung bitte vorrangig direkt über das Bewerberportal.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf eingehen.
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Er-füllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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