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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)

Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)

📍 GelsenkirchenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
Standort
Gelsenkirchen
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
8. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

2.928 – 4.322 €

Entgeltgruppe E5-E9a · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Die Bezirksregierung Münster besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle

als

Schulverwaltungsassistenz (m/w/d)

(Entgeltgruppe 08 TV-L)

Stellenumfang 1,0

Erich-Kästner-Schule

LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt KME

Hans-Böckler-Str. 14

59302 Oelde

Aufgabenschwerpunkte:

Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe in der Schule. Die Schulleitungen und Lehrkräfte können sich dadurch verstärkt ihrem eigentlichen pädagogischen Kerngeschäft (insbesondere Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Betreuen, Fördern) widmen. Die Schulverwaltungsassistenz wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen. Sie unterstützt die Schulleitung und Lehrkräfte entsprechend ihrer beruflichen und persönlichen Qualifikation in den Aufgabenfeldern Verwaltung, Organisation und Technik. Die Aufgaben ergeben sich insbesondere aus dem Erlass „Schulverwaltungsassistenz im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen“, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung v. 20.08.2019. Beispielhaft gehören folgende Aufgaben dazu:

· Datenpflege (Datenabgleich, Statistik)

· Koordination bei IT-Beschaffung und IT-Verwaltung

· Pflege der Homepage

· Mitarbeit im Bereich des Datenschutzes und bei Sicherheitsfragen

· Mitarbeit bei der Stunden- und Vertretungsplanung

Anforderungsprofil:

Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:

· Laufbahnbefähigung 1.2 nichttechnischer Dienst (Verwaltung)

· Verwaltungsfachangestellte:r

· Angestelltenlehrgang I

· Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation

· Justizfachangestellte:r

· Sozialversicherungsfachangestellte:r

Unabhängig von den vorgenannten Qualifikationen können Bewerbende mit min. einem Jahr Berufserfahrung in einem Schulsekretariat (min. EG 5 TVL/TVöD) berücksichtigt werden (Nachweis erforderlich).

Die Bewerbenden müssen über ein ausgeprägtes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität verfügen. Es sind solide Kenntnisse im Umgang mit den gängigen Office-Programmen wie Word und Excel erforderlich.

Hinweis:

Unterlagen, wie das Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung bzw. den Nachweis über die Laufbahnbefähigung sowie ggf. über die Eingruppierung und die Dauer der Tätigkeit als Schulsekretärin sind mit den übrigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorzulegen und werden nicht nachgefordert.

Beschäftigungsverhältnis:

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses bis zum 29.06.2029 auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 Teil I der Entgeltordnung zum TV-L.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.

Zwingende Voraussetzung für die Beschäftigung an einer Schule ist der Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder der Immunität gegen Masern nach Infektionsschutzgesetz (§§ 20, Abs. 8; 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz). Davon kann nur abgesehen werden, wenn nachweislich eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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