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Kreisverwaltung Steinfurt

Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in

Kreisverwaltung Steinfurt

📍 SteinfurtVerwaltungTeilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Kreisverwaltung Steinfurt
Standort
Steinfurt
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
8. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in

m | w | d

Jugendamt, Sachgebiet 'Sozialpädagogische Dienste', Bereich 'Pflegekinderdienst', Teilzeit (bis 25 Stunden, Arbeitsort Tecklenburg, unbefristet

KENNZIFFER 967

KENNZIFFER 967

Kinder können aus unterschiedlichen Gründen zeitweise oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen. In diesen Situationen bietet der Pflegekinderdienst des Kreises Steinfurt Kindern und Jugendlichen ein stabiles und verlässliches Zuhause in geeigneten Pflegefamilien. Hierfür begleitet, berät und unterstützt der Pflegekinderdienst Pflegefamilien umfassend und stellt gemeinsam mit allen Beteiligten die bestmöglichen Entwicklungsbedingungen für die Kinder und Jugendlichen sicher. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres, wertschätzendes und förderndes Umfeld zu ermöglichen und ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen.

AUFGABEN

Sie erwartet eine vielseitige, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit im Pflegekinderdienst (Innen- und Außendienst). Die Aufgabenschwerpunkte sind folgende:

Sie führen die Eignungsprüfung potentieller Pflegepersonen im Zusammenspiel mit den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe aus

Sie nehmen wiederkehrend an Schulungseinheiten der Träger der freien Jugendhilfe für potenzielle Pflegepersonen teil

Die Planung, Organisation und Gestaltung von Anbahnungsprozessen zwischen Pflegekindern und Pflegeeltern gehört zu Ihren zentralen Aufgaben

Sie steuern und verantworten Hilfen gemäß § 33 SGB VIII

Sie klären den individuellen Bedarf, treffen fachliche Entscheidungen und vermitteln weitergehende notwendige Hilfen im Rahmen des SGB VIII

Sie arbeiten kooperativ und vertrauensvoll mit Pflegefamilien sowie Herkunftsfamilien zusammen

Sie kooperieren eng mit freien Trägern, die für die Begleitung und Beratung von Pflegeeltern zuständig sind

Sie erteilen Pflegeerlaubnisse gemäß § 44 SGB VIII

Sie erstellen fachliche Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren

Die Wahrnehmung und Stärkung der Kinderrechte ist ein wichtiger Teil Ihrer Hilfeplanung

In Ihrem Arbeitsalltag nutzen Sie die digitale Aktenführung über D3, die Datenerhebung über Prosoz14Plus sowie weitere technische Tools zur Organisation des Arbeitstages (TimeFlex, Resy, Nextcloud etc.)

ANFORDERUNGEN

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Kindheitspädagogik oder der Erziehungswissenschaften (Bachelor/Diplom).

Sie bringen Fachkenntnisse im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe mit, wünschenswert aber kein Muss ist Berufserfahrung im Bereich des Pflegekinderdienstes

Sie haben Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen (z.B. SGB VIII)

Krisenintervention ist für Sie kein Fremdwort und Sie trauen sich den Umgang mit Kindern und Jugendlichen in Ausnahmesituationen zu (ggfls. auch über einen längeren Zeitraum im Rahmen der Perspektivklärung)

Die Fähigkeit und Bereitschaft, teilweise umfassende Sachverhalte zu ermitteln, zu erfassen und verständlich (auch schriftlich) darzustellen, sowie Entscheidungen/Handlungsalternativen gründlich vorzubereiten, abzuwägen und verbindlich zu vertreten, bringen Sie mit

Einsatzbereitschaft, Kommunikationsgeschick, Belastbarkeit sowie Flexibilität sind für Sie ebenso selbstverständlich wie ein hohes Maß an Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur kollegialen Beratung

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B und zeigen die Bereitschaft, den Privat-Pkw gegen Kostenerstattung für Dienstfahrten einzusetzen, Dienstwagen aus dem Fuhrpark des Kreises Steinfurt können bei Verfügbarkeit ebenfalls genutzt werden

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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