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Stadt Krefeld

Ein neuer Lebensweg für Kinder und Familien Pflegekinder und Adoption in Krefeld

Stadt Krefeld

📍 KrefeldVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Krefeld
Standort
Krefeld
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
30. August 2026

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Stellenbeschreibung

Ein neuer Lebensweg für Kinder und Familien Pflegekinder und Adoption in Krefeld

24.08.2026 - Lesedauer 8 Minuten

Die Stadt Krefeld ist fortwährend auf der Suche nach Menschen in Krefeld, die sich vorstellen könnten ein Pflegekind aufzunehmen. Diese Seite beantwortet viele Fragen.

Vorlesen

Stadt Krefeld, iStock-1207168332

Es gibt viele Kinder, die in ihrer Familie nicht mehr leben können. Die Gründe hierfür sind ganz unterschiedlich. Für diese Kinder ist die Aufnahme in einer Pflegefamilie eine Chance, sich nach ihren Neigungen und Fähigkeiten entwickeln zu können. Hier erfahren sie Zuneigung, einen regelmäßigen Tagesablauf und wie schön und wichtig es ist, Teil einer funktionierenden Familie zu sein. Der Pflegekinderdienst der Stadt Krefeld beantwortet viele Fragen rund um das Thema „Pflegekinder“ und berät auch persönlich.

Schnelleinstieg

Warum leben Kinder in Pflegefamilien?

Welche Kinder leben in Pflegefamilien?

Welche Pflegeformen gibt es?

Wer kann Pflegefamilie- oder Pflegeperson in Krefeld werden?

Was müssen Sie tun, um Pflegefamilie oder Pflegeperson zu werden?

Welche Ratgeber gibt es in Krefeld zum Thema Pflegekinder?

Was ist der Pflegekinderdienst?

Wie funktioniert eine Adoption in Krefeld?

Welche Formen der Adoption gibt es?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Kind zu adoptieren?

Warum leben Kinder in Pflegefamilien?

Jedes Kind hat Anspruch auf ein sicheres Zuhause. Manche Eltern befinden sich jedoch in Lebenssituationen, die es ihnen nicht ermöglichen, diese Sicherheit und Versorgung für ihre Kinder zu gewährleisten. In solchen Fällen ist eine Unterbringung in einer Pflegefamilie notwendig.

In Krefeld leben derzeit etwa 240 Kinder in Pflegefamilien, weil ihre leiblichen Eltern sie aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend versorgen, fördern oder erziehen können. Die Hintergründe sind vielschichtig und individuell. Pflegefamilien bieten diesen Kindern Geborgenheit, Stabilität und Zuwendung – einen Ort, an dem sie Vertrauen fassen, Kind sein dürfen und in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt werden.

Krefeld sucht weiterhin engagierte Pflegeeltern , die Kindern ein liebevolles und sicheres Zuhause geben möchten.

Welche Kinder leben in Pflegefamilien?

Pflegekinder können Babys, Kleinkinder, Schulkinder oder Jugendliche sein, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Viele stammen aus belasteten oder zerrütteten Familien und haben in ihrem bisherigen Leben oft nicht ausreichend Schutz, Geborgenheit oder Anerkennung erfahren. Sie brauchen liebevolle und aufgeschlossene Pflegefamilien oder Pflegeperson, die ihnen ein geborgenes und liebevolles Zuhause geben.

Welche Pflegeformen gibt es?

Bereitschaftspflege: In akuten Notsituationen kann das Jugendamt Kinder vorübergehend aus dem Haushalt der leiblichen Familie nehmen, um sie zu schützen. Bereitschaftspflegefamilien bieten diesen Kindern in dieser Zeit Sicherheit in einem familiären Umfeld. Während der Bereitschaftspflege wird professionell geklärt, wo das Kind dauerhaft am besten leben kann. Am Ende dieses Prozesses kann eine Rückführung in die Herkunftsfamilie, eine dauerhafte Unterbringung in einer Pflegefamilie oder ein anderer geeigneter Lebensort stehen.

Die Stadt Krefeld bietet derzeit keine eigenen Bereitschaftspflegestellen an. Diese Aufgabe wird von freien Trägern der Jugendhilfe übernommen. Wenn Sie Interesse an einer Bereitschaftspflege haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Einrichtung.

Verwandtenpflege: Auch nahe Verwandte – wie Großeltern, Tanten oder Onkel – können ein Kind bei sich aufnehmen. Handelt es sich um eine rein familiäre Aufnahme, ist dafür in der Regel keine vorherige Pflegeerlaubnis erforderlich. Soll die Betreuung jedoch als Pflegeverhältnis im Sinne des § 33 SGB VIII erfolgen, greifen andere rechtliche Rahmenbedingungen: Abhängig von der konkreten Situation kann eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 SGB VIII notwendig werden.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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