Stellenangebot Intern: Sachbearbeiter/-in allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten (m/w/d) – Stadt Leipzig
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Details
- Unternehmen
- Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
- Standort
- Leipzig
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 26. August 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Stellenangebot Intern: Sachbearbeiter/-in allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten (m/w/d) – Stadt Leipzig
04317 Leipzig, Technisches Rathaus - Prager Straße 118 – 136
Dienstleistung (Sonstige)
Vollzeit
Publizierung bis: 07.09.2026
Interne Stellenausschreibung: Diese Stellenausschreibung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit befristeten Arbeitsverträgen, deren Beschäftigungsverhältnis am oder nach dem 1. Juni 2025 begonnen hat sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Stellenbesetzung am 15. September 2026 nicht mehr besteht, können leider aufgrund der aktuellen Haushaltssituation bei internen Stellenausschreibungen nicht berücksichtigt werden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 30. April 2027 für das Ordnungsamt, eine/-n Sachbearbeiter/-in für allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten (m/w/d).
Das Ordnungsamt ist dem Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport zugeordnet. Die Aufgaben des Amtes beziehen sich maßgeblich auf die Umsetzung des Polizei- beziehungsweise Ordnungsrechts mit seinen vielfältigen Facetten. In den sieben Abteilungen werden verschiedenste Behördenaufgaben im Ordnungsbereich, die Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten wie die Organisation des gemeindlichen Vollzugsdienstes gebündelt.
Das erwartet Sie
abschließende Entscheidung von Fahrerlaubniserteilungs- und Eignungsüberprüfungsangelegenheiten, insbesondere Ermittlung der Kraftfahreignung
Ermessensentscheidung und Festlegung von Auflagen und Beschränkungen zur Fahrerlaubnis
Erteilung von nationalen und internationalen Führerscheinen sowie Führerscheinen zur Fahrgastbeförderung
Kostenfestsetzungen nach § 6a StVG i.V.m. den Vorschriften der GebOSt
Anerkennung von Sehteststellen sowie Aufsicht
Ausübung der Aufsicht über die Stellen in Erste-Hilfe
Entscheidungen über Stundungen, Ratenzahlungen und Niederschlagungen nach Ermessen sowie Bearbeitung der Aussetzung von Mahnverfahren
Bearbeitung und Entscheidung bei Verlusten von Führerscheinen
Auskunftserteilung zu allen Fahrerlaubnisangelegenheiten
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
Bearbeitung von Anträgen auf Umtausch von Fahrerlaubnissen alten Rechts
Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das bringen Sie mit
Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r beziehungsweise erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung I
gründliche und umfassende Kenntnisse im Verwaltungsrecht wünschenswert
idealerweise Kenntnisse zum Straßenverkehrsgesetz, zur Fahrerlaubnisverordnung und der Fahrerlaubnisklassen
Durchsetzungsvermögen, Engagement und Verantwortungsbewusstsein
selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise sowie sehr gute organisatorische Fähigkeiten
Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
sicheres Auftreten und Kompetenz im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Institutionen
Englischkenntnisse sind von Vorteil
Das bieten wir
eine befristete, nach der Entgeltgruppe E 9a TVöD bewertete Stelle in Vollzeit (entspricht 39 Stunden für Tarifbeschäftigte) oder Teilzeit, wobei sich die Arbeitszeiten an den Sprechzeiten orientieren; individuelle Vereinbarungen sind bedingt möglich
Wenn Sie unbefristet bei der Stadtverwaltung oder einem Eigenbetrieb beschäftigt sind, können Sie sich auch auf befristete Stellen bewerben. Sollten Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer niedrigeren Entgeltgruppe haben, bleibt dieser bestehen. Sie erhalten dann gemäß § 14 TVöD (VKA) für die Dauer der übertragenen, höherwertigen Tätigkeit eine Zulage als Ausgleichsbetrag zu der oben benannten Entgeltgruppe. Sofern Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer höheren Entgeltgruppe haben, erfolgt die Vergütung für die Dauer der befristeten Tätigkeit entsprechend der niedrigeren Entgeltgruppe.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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