Sozialarbeiter*in „Vormundschaften“ (m/w/d)
Stadt Aachen
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Details
- Unternehmen
- Stadt Aachen
- Standort
- Aachen
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 21. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Sozialarbeiter*in „Vormundschaften“ (m/w/d)
Fachbereich Jugend und Schule
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Im Fachbereich Jugend und Schule ist in der Abteilung „Präventive Jugendhilfe“ im Team „Institutioneller Kinderschutz, Prävention, Frühe Hilfen, Bestellte Pflegschaften, Vormundschaften“ (FB 45/410) ab dem 15.12.2026 die Funktion als Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in „Vormundschaften“ (m/w/d) in einem Stundenumfang von 39 Stunden befristet zur Vertretung einer schwangerschaftsbedingten Abwesenheit mit voraussichtlich anschließender Elternzeit zu besetzen.
Die Aufgaben der Amtsvormundschaften/Amtspflegschaften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt.
Die*Der Vormund*in ist im zivil-/familiengerichtlichen Sinne die*der umfassende Vertreter*in der*des Minderjährigen, für die*den eine Vormundschaft seitens des Familiengerichtes beschlossen wurde oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Vormundschaft eingetreten ist (gesetzliche Amtsvormundschaft).
Gleiches gilt im Rahmen einer Pflegschaft für die*den Pfleger*in im jeweils benannten Vertretungsbereich.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben beschränken sich Vormundschaft/Pflegschaft nicht ausschließlich auf die rechtgeschäftliche Stellvertretung der*des Minderjährigen, sondern umfassen weitergehend die Vertretung der*des Minderjährigen in allen Belangen der Personen- und Vermögenssorge (bzw. der jeweiligen der*dem Pfleger*in übertragenen Vertretungsbereiche).
Die*der Vormund*in tritt nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Vormundschaft, und zwar hinsichtlich der Rechte als auch der Pflichten, praktisch an die Stelle sorgeberechtigter und –verpflichteter Eltern. So wie für sorgeberechtige und verpflichtete Eltern nach dem Gesetz eine Garantenstellung mit daraus resultierenden Garantenpflichten begründet ist, erzeugen die gesetzlichen Vorschriften für die*den Vormund*in eine sachgleiche Garantenstellung zur Sicherstellung des Kindeswohls.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Führen von gesetzlichen und bestellten Vormundschaften gemäß BGB und SGB VIII
rechtliche Vertretung von Minderjährigen in der gesamten elterlichen Sorge oder Teilbereichen
Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung von Minderjährigen
regelmäßiger persönlicher Kontakt zu Minderjährigen in deren üblichen Umgebung
Einleitung und Führung von gerichtlichen Verfahren zur Vertretung von Minderjährigeninteressen
Sicherstellung des Schutzes von Minderjährigen bei Vernachlässigung, körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung
Beantragung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Sozialleistungen
Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen wie Einrichtungen und Personen der Jugendhilfe
Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien von Minderjährigen
Das bringen Sie mit
ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) als Sozialarbeiter*in (m/w/d) bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung
Grundwissen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Familienrecht und in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Kenntnisse über Kindeswohlgefährdungen und Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Institutionen innerhalb und außerhalb der Verwaltung
Konfliktfähigkeit
Kommunikationsfähigkeit
Verantwortungsbereitschaft
Belastbarkeit
Organisationsfähigkeit
Das bieten wir
Arbeiten bei einer der drei größten Arbeitgeber*innen der Region mit rund 6.600 Mitarbeitenden
Verantwortung und Raum zur Mitgestaltung
respektvolle und faire Arbeitsbedingungen
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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