Sachbearbeiter/in (m/w/d) für die Stabstelle Büro des Bürgermeisters für den Bereich Wirtschaftsförderung
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
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Details
- Unternehmen
- Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
- Standort
- Gelsenkirchen
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 17. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Die Stadt Stadtlohn stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Teilzeit eine/n
Mitarbeiter/in (m/w/d)
für die Stabsstelle Büro des Bürgermeisters
für den Bereich Wirtschaftsförderung
mit einem Umfang von 30 Wochenstunden ein.
Ihre wesentlichen Aufgaben:
Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen zur Vernetzung von Wirtschaft und Schule sowie anderen unternehmensnahen Veranstaltungen
Administrative Tätigkeiten (z.B. Stammdatenpflege, Recherchearbeiten, Präsentationsvorbereitungen, Organisation regelmäßig wiederkehrender Veranstaltungen)
Wir erwarten:
eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. den abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und die Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang I zu absolvieren
gute Kenntnisse in den Anwendungen von Microsoft Office
selbstständiges, zielorientiertes und eigenverantwortliches Arbeiten
sicheres und freundliches Auftreten und Belastbarkeit
Bereitschaft, gelegentlich Termine außerhalb der üblichen Büroarbeitszeiten wahrzunehmen
Führerschein Klasse B
Wir bieten:
eine Vergütung nach Entgeltgruppe 8 TVöD
einen abwechslungsreichen und anspruchsvollen Arbeitsplatz
Arbeiten in einem engagierten und motivierten Team
eine betriebliche Zusatzversorgung
vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
flexible Arbeitszeiten
attraktive Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements und eine familienfreundliche Personalpolitik
Die Stadt Stadtlohn hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 16. August 2026 bei der
Stadt Stadtlohn
Fachbereich Zentrale Steuerung
Markt 3, 48703 Stadtlohn
online unter
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