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Gemeinde Weyhe

Gemeindearbeiter*in für den Baubetriebshof/ Voll- oder Teilzeit / unbefristet / zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Gemeinde Weyhe

📍 WeyheVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Gemeinde Weyhe
Standort
Weyhe
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
13. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Gemeindearbeiter*in für den Baubetriebshof/ Voll- oder Teilzeit / unbefristet / zum nächstmöglichen Zeitpunkt

vor Ort 28844 Weyhe

Entgelt: TVöD-VKA E 5

Teilzeit / Vollzeit Unbefristet Wochenarbeitszeit: 39 h

Besetzung zum: nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 09.08.2026

Bei der Gemeinde Weyhe ist auf dem Baubetriebshof zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle als

Gemeindearbeiter*in für den Baubetriebshof

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist teilzeitgeeignet.

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 TVöD.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Straßenunterhaltungsarbeiten

Unterhaltung von Bushaltestellen und öffentlichen Plätzen

normgerechtes Absichern von Baustellen

Bedienen von straßenbaulichen Maschinen und Fahrzeugen

Allgemeine, gewerkübergreifende Bauhof- und Transportarbeiten, z. B. bei Veranstaltungen

Einsatz im Bereitschafts- und Winterdienst, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit

Pflege der öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen

Unterhaltungsarbeiten an gemeindlichen Liegenschaften und Spielplätzen

Sonderaufgaben bei städtischen Veranstaltungen

Baumpflegearbeiten

weitere Aufgaben im Baubetriebshof entsprechend der handwerklichen Vorbildung

Wir bieten Ihnen:

tarifgerechte Bezahlung nach TVöD

Zahlung einer Erschwernispauschale i.H.v. 115,31 €

aktives betriebliches Gesundheitsmanagement, u. a. Firmenfitnessprogramm

Möglichkeit der Anschaffung und Bezuschussung eines Jobtickets

attraktive Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung, Möglichkeit der Entgeltumwandlung, leistungsorientierte Bezahlung)

krisensicherer Arbeitsplatz

30 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche inklusive flexibler Urlaubsgestaltung

Bei einer Einstellung: Erstattung der Kosten (13 €) für die Vorlage des einzureichenden Führungszeugnisses

Einstellungsvoraussetzungen:

eine abgeschlossene Ausbildung als Straßenbauer*in, Straßenwärter*in, Gärtner*in – Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder

eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung mit nachgewiesener mehrjähriger Berufserfahrung im Tief-, Straßen- und/oder Garten- und Landschaftsbau

Führerschein Klasse B und BE ist zwingend erforderlich (bitte der Bewerbung die entsprechende Kopie beifügen)

wünschenswert sind die Führerscheine der Klasse C1E und/oder CE

wünschenswert ist der abgeschlossene Motorsägenlehrgang AS Baum I

selbstständiges Arbeiten, hohe Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit

handwerkliches Geschick sowie eine hohe körperliche Belastbarkeit für Arbeiten im Freien

Eigeninitiative, eine gute Auffassungsgabe sowie ein kompetentes und bürgerfreundliches Auftreten

Bereitschaft zur Aufgabenerledigung im Bedarfsfall auch außerhalb der regulären Arbeitszeit

Allgemeine Hinweise:

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt.

Die Gemeinde Weyhe ist bestrebt, die Gleichstellung der Geschlechter zu realisieren und hat besonders Interesse an der Bewerbung von Frauen oder Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.

Bewerbungsverfahren:

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Weyhe ausschließlich Online-Bewerbungen akzeptiert! Über unser Online-Bewerbungsportal unter Stellenangebote auf gelangen Ihre Unterlagen direkt an die zuständige Stelle. Das macht den Bewerbungsprozess für Sie und uns schneller und effizienter. Beide Seiten sparen Portokosten und Papier!

Fehlende oder unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Eine unvollständige Bewerbung kann vom Stellenbesetzungsverfahren ausgeschlossen werden.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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