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Land Niedersachsen

Bearbeiter(-in) (m/w/d) im Referat Verwaltungsbehörde 3

Land Niedersachsen

📍 HannoverVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Land Niedersachsen
Standort
Hannover
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
28. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Stellenangebot

Bearbeiter(-in) (m/w/d) im Referat Verwaltungsbehörde 3

Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Arbeitsplatz

eines Bearbeiters/einer Bearbeiterin (m/w/d)

im Referat Verwaltungsbehörde 3 „Rechtsfragen der Stabsstelle, Verwaltung- und

Kontrollsystem, Begleitausschuss“ (VB 3)

(Kennziffer VB3-2026-24)

zu besetzen.

Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 14 TV-L.

Wer wir sind

Ob Verkehrsinfrastruktur, Städtebau und Wohnen oder die Gestaltung der Wirtschaftsordnung

– unser Ziel ist es, in all diesen Bereichen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies gelingt uns als Ministerium mit ca. 430 Beschäftigten.

In der Stabsstelle Verwaltungsbehörde bewegen wir uns im Kontext der europäischen Förderpolitik, deren Ziel es ist, die Lebensbedingungen in den verschiedenen Regionen durch Investitionen in zentrale Handlungsfelder zu verbessern. Im Referat Verwaltungsbehörde 3 werden rechtliche Fragestellungen mit Schwerpunkt auf die Auslegung europäischer Vorgaben und Zuwendungsrecht betreut. Wir gestalten und setzen Regularien für die EFRE- und ESF+-Förderung in Niedersachsen, stimmen uns eng mit allen Beteiligten ab und führen unterschiedliche Interessen zusammen.

Zu den Tätigkeiten gehören hauptsächlich folgende Aufgaben:

Prüfung und Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Bereich des einschlägigen EU- und Zuwendungsrechts,

Erarbeitung und Abstimmung von Erlassen im Rahmen der Fachaufsicht über die NBank,

Beratung der Fachreferate bei der Aufstellung von Förderrichtlinien und der Entwicklung neuer Förderprogramme,

Gestaltung von Regularien für die EFRE- und ESF+-Förderung,

Koordinierung der Mitzeichnung von EFRE-/ESF+ Förderrichtlinien, rechtliche Bewertung und Abstimmung mit den zuständigen Behörden bzw. Referaten,

Bearbeitung allgemeiner Rechtsfragen der Stabstelle,

Koordinierung und Austausch mit der NBank und den Zentralbehörden zu Einzelfragen der EU-Förderung,

rechtliche Prüfung und Bewertung von Verordnungsentwürfen, Leitlinien und sonstigen rechtlich relevanten Veröffentlichungen der EU-Organe, insbesondere der EU-Kommission (teilweise sind die Entwürfe ausschließlich in englischer Fassung verfügbar).

Eine Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.

Welche Voraussetzungen sind zwingend erforderlich?

Für die Wahrnehmung des Arbeitsplatzes benötigen Sie ein Studium der Rechtswissenschaften. Juristinnen und Juristen müssen über die Befähigung zum Richteramt verfügen und beide Staatsexamina mit mindestens der Note „befriedigend“ abgelegt haben.

Alternativ wird ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der European Studies mit einem mindestens „guten“ Prüfungsergebnis anerkannt.

Bewerberinnen und Bewerber müssen weiterhin eine zweijährige Berufserfahrung auf Basis des geforderten Abschlusses vorweisen können.

Welche Kompetenzen bringen Sie idealerweise mit?

Berufspraktische Erfahrungen im öffentlichen Recht, insbesondere im Verwaltungsrecht sind von Vorteil. Kenntnisse des gesamten Förderrechts, des Haushaltsrechts sowie des allgemeinen Zuwendungsrechts des Landes (LHO, VV-LHO) sind förderlich.

Zur rechtlichen Prüfung und Bewertung von Verordnungen/ Leitlinien und Auslegungshinweisen der EU-Kommission, die in der Regel zunächst ausschließlich in englischer Sprache veröffentlicht werden, sowie zur Teilnahme an häufig englischsprachigen Fachveranstaltungen der EU-Kommission bedarf es eines guten Leseverständnisses der englischen Sprache. Verhandlungssicheres gesprochenes Englisch ist für die Teilnahme an Fachaustauschen auf EU-Ebene erforderlich. Deshalb beherrschen Sie die englische Sprache nachweislich mindestens auf Sprachniveau C1.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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