Rangliste – Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge im Schuldienst
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 1. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.884 – 5.220 €
Entgeltgruppe S11b-S14 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Rangliste – Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge im Schuldienst
Über uns
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde in Hessen und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik. Die Internetpräsenz des Ministeriums mit zahlreichen aktuellen wie grundsätzlichen Informationen ist erreichbar unter Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen .
Die Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM) in Darmstadt ist die zentrale Anlaufstelle für die Koordinierung des hessenweiten Ranglistenverfahrens.
Einstellende Behörden im Ranglistenverfahren sind die Staatlichen Schulämter. Die 15 Staatlichen Schulämter führen u.a. die Personalakten der Lehrkräfte. Die geografischen Zuständigkeitsbezirke der Schulämter können unter Staatliche Schulämter in Hessen , oder in der beigefügten Anlage „Schulamtsbezirke in Hessen“ eingesehen werden.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Ihre Aufgaben
Der Einsatz erfolgt in der Regel im Bereich der Eingangsstufen (Einschulung mit 5 Jahren vor Schulpflicht) und Vorklassen (schulpflichtig aber noch nicht schulfähig) an Grund- und Förderschulen
Unsere Anforderungen
• Studienabschluss Master / Diplom / Magister in den Bereichen Pädagogik / Kindheitspädagogik / Sozialpädagogik / Soziale Arbeit oder
• Studienabschluss Bachelor / Diplom (FH) in den Bereichen Pädagogik / Kindheitspädagogik / Sozialpädagogik / Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder mit nachgewiesener einschlägiger Berufserfahrung
Informationen zum Ranglistenverfahren finden Sie im beigefügten Informationsblatt zum Ranglistenverfahren.
Unsere Angebote
• Unbefristete Einstellung in den hessischen Schuldienst.
Die Einstellung erfolgt im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis nach den Richtlinien des zum Einstellungszeitpunktes gültigen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) und in der Regel mit vollem Beschäftigungsumfang.
• Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des „LandesTicket Hessen“. Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie Mainz, Eberbach und Warburg freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Allgemeine Hinweise
• Grundlage des Verfahrens ist der Erlass „Einstellung in den hessischen Schuldienst“ in der jeweils gültigen Fassung.
• Einstellungen in den hessischen Schuldienst werden im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel, nach dem schulischen Fachbedarf sowie nach Befähigung, fachlicher Leistung und Eignung der Bewerberinnen und Bewerber vorgenommen.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
• Einstellungen erfolgen grundsätzlich drei Tage vor Unterrichtsbeginn im neuen Schuljahr und zum 1. Februar. Darüber hinaus sind Einstellungen im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel jederzeit möglich, wenn Fachbedarf besteht.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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