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Landkreis Hildesheim

2026/102 Hygienekontrolleur/in / Hygienefachkraft (m/w/d) für das Team Infektionsschutz im Gesundheitsamt

Landkreis Hildesheim

📍 HildesheimVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Landkreis Hildesheim
Standort
Hildesheim
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
11. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

2026/102 Hygienekontrolleur/in / Hygienefachkraft (m/w/d) für das Team Infektionsschutz im Gesundheitsamt

Kurzinfo

Arbeitszeit

Vollzeit/Teilzeit

Anstellungsdauer

unbefristet

Einstellung zum

nächstmöglichen Termin

Einsatzort

31134 Hildesheim

Sie möchten tätig werden

für die Gesundheit der Bevölkerung im

Landkreis Hildesheim

Dann suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

Hygienekontrolleur/in / Hygienefachkraft (m/w/d)

für das Team Infektionsschutz im Gesundheitsamt.

Es handelt sich um eine unbefristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von derzeit 39 bzw. 40 Wochenstunden, die nur bedingt teilzeitgeeignet ist.

Die Aufgaben sind nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. Bes.-Gr. A 9 (LG 1) NBesG bewertet. Bei einem unmittelbaren Wechsel aus dem Öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, ggf. die derzeitige Stufenzuordnung sowie die Stufenlaufzeit zu berücksichtigen. Für bereits verbeamtete Bewerbende kommt auch eine Einstellung im Beamtenverhältnis (durch Abordnung mit dem Ziel der Versetzung) in Betracht.

Es besteht ggf. die Möglichkeit, eine höhere als die nach dem TVöD bei Einstellung grundsätzlich vorgesehene Entgeltzahlung zu gewähren.

Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Wahrnehmung der Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben nach dem NPsychKG

Infektionshygienische Überwachung von Einrichtungen nach § 36 IfSG

Überwachung nach § 64 Arzneimittelgesetz

Aufgaben der Gesundheitsaufsicht

Die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem NPsychKG ist vom Landkreis Hildesheim 24 Stunden rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche sicherzustellen. Die Rufbereitschaft stellt dies an den Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen sowie montags bis donnerstags ab 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr des nächsten Morgens, freitags ab 13:00 Uhr sicher. In der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgt die Wahrnehmung der Aufgaben über einen Tagdienst. Die Verwaltungs- und Vollzugsaufgaben nach dem NPsychKG sind in Absprache mit den sonstigen Vollzugsbeamt*innen des Gesundheitsamtes im Tagdienst abzudecken.

Mit der Aufgabenübertragung erfolgt die Bestellung zur Verwaltungsvollzugsbeamtin/zum Verwaltungsvollzugsbeamten NPsychKG.

Voraussetzungen:

Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Hygienekontrolleurin/Hygienekontrolleur oder die staatliche Anerkennung als Hygienefachkraft.

Zeitliche Flexibilität und Bereitschaft zu Einsätzen in den Abendstunden bzw. an den Wochenenden ist in Ausnahmefällen erforderlich.

Für die Aufgabenerledigung vor Ort ist die Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3) erforderlich und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung anfallender Reisekosten nach den im öffentlichen Dienst üblichen Regelungen.

Für Bewerber*innen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, ist es erforderlich, dass sie einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen oder einen anderen Nachweis gem. § 20 IfSG erbringen.

Idealerweise verfügen Sie über:

Umfangreiche Kenntnisse im IfSG, NGöGD, NPsychKG, NPOG, FamFG und in der NMedHygVO sowie in Teilen des AMG und BGB (insbesondere im Betreuungsrecht).

Ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen, insbesondere bei der Anordnung zwangsweiser Unterbringungen und ggf. der Anwendung von Zwangsmaßnahmen.

Hohes Maß an Einfühlungsvermögen und sozialer Kompetenz im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen, um Eskalationen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Psychische Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, in Einzelfällen mit verbalen Anfeindungen oder Bedrohungssituationen umzugehen und angemessen zu reagieren.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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