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Stadt Kempen

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte (m/w/d)

Stadt Kempen

📍 KempenVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Kempen
Standort
Kempen
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
28. Juni 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.281 – 4.409 €

Entgeltgruppe S8a-S8b · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Stellenbeschreibung

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Verstärken Sie die Stadt Kempen! Die Stadt Kempen gehört mit ihren ca. 35.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zum Kreis Viersen. Die attraktive Altstadt, das vielfältige kulturelle Angebot und die überdurchschnittlich gute Infrastruktur machen die Stadt Kempen zu einem sehenswerten, regionalen Anziehungspunkt. Durch die verkehrsgünstige Lage (A40) sind das angrenzende Ruhrgebiet und Großstädte wie Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf schnell und gut zu erreichen.

Als familien- und kinderfreundliche Stadt betreibt das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen u. a. neun städtische Kindertageseinrichtungen, drei Offene Ganztagsgrundschulen, drei Jugendfreizeiteinrichtungen und einen Jugendtreff.

Stellenausschreibung

Als familien- und kinderfreundliche Stadt betreibt das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen u. a. neun städtische Kindertageseinrichtungen, drei Offene Ganztagsschulen und vier Jugendfreizeiteinrichtungen.

In den Kindertageseinrichtungen der Stadt Kempen sind Stellen für:

Pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte (m/w/d)

fortwährend neu zu besetzen. Die Stellen sind mit unterschiedlichen Stundenumfängen und teilweise befristet zu besetzen. Vorstellungsgespräche werden nach Bedarf geführt.

Fachliche Anforderungen:

für den Einsatz als pädagogische Fachkraft: eine abgeschlossene Ausbildung zum / zur staatlich anerkannten Erzieher / Erzieherin, Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger oder sonstiger Fachkraft im Sinne der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel vom 04.08.2020 mit Stand vom 01.02.2023

für den Einsatz als pädagogische Ergänzungskraft: eine abgeschlossene Ausbildung zum / zur Kinderpfleger / Kinderpflegerin, Sozialassistent / Sozialassistentin oder sonstiger Ergänzungskraft im Sinne der Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel vom 04.08.2020 mit Stand vom 01.02.2023

fachliche Kompetenz mit einem breit gefächerten pädagogischen Fachwissen im Elementarbereich

soziale Kompetenz wie Teamfähigkeit, Fähigkeit mit Konflikten umzugehen, Einfühlungsvermögen, Bereitschaft und Fähigkeit zum kooperativen Handeln

bei Bewerberinnen/Bewerber, die nach 1970 geboren sind: einen ausreichenden Masernschutz bzw. eine Masernimmunität gem. Infektionsschutzgesetz

Wir bieten Ihnen:

eine Vergütung nach dem Tarifvertrage für den öffentlichen Dienst für den Bereich Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE)

Fachkräfte werden nach Entgeltgruppe S 8a vergütet

Ergänzungskräfte werden nach Entgeltgruppe S 3 vergütet

alle Vorzüge des öffentlichen Dienstes

Fort- und Weiterbildungsangebote

eine individuelle Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen / Kollegen

Teilnahme an der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB)

eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge für tariflich Beschäftigte

verschiedene Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements (z.B. vergünstigte Mitgliedschaft in verschiedenen Fitnessstudios und Massageangebote)

Sie zeichnet aus:

strukturierte, gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise

hohe Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit

ausgeprägte Kommunikations- und Organisationsfähigkeit

Kooperations- und Teamfähigkeit

hohes Verantwortungsbewusstsein

die Bereitschaft zu regelmäßigen Fort- und Weiterbildungen

Die Stadt Kempen begrüßt Bewerbungen von Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder Behinderung.

Die Stadt Kempen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidung erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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