Interessenabfrage: Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen für die Polizei des L…
Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
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Details
- Unternehmen
- Polizeipräsidium des Landes Brandenburg
- Standort
- Potsdam
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 27. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Interessenabfrage: Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen für die Polizei des Landes Brandenburg
Potsdam
Überregional
Kategorie
Tags
Datum
12.01.2024
Leistungen für Dolmetscher und Übersetzer werden einheitlich nach dem jeweils aktuellen Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG) vergütet. Aus diesem Grund bittet das Polizeipräsidium um Interessenbekundungen zur Aufnahme in die bei der Leitstelle des Landes Brandenburg geführte offene Liste für Dolmetscher und Übersetzer.
Dolmetscher/ Übersetzer
Alle Dolmetscher/ Übersetzer, die an einem deutschen Gericht beeidigt sind, können ihr Interesse zur Aufnahme in die offene Liste bekunden.
Eine Aufnahme von nicht beeidigten Dolmetschern/ Übersetzern kommt lediglich für Sprachen in Betracht, für die keine weiteren Bewerbungen vorliegen. Sollten im Nachgang weitere beeidigte Bewerber vorliegen, werden nicht beeidigten Dolmetscher/ Übersetzer von der Liste gestrichen.
Interessierte Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer haben in ihrer Interessenbekundung neben ihren Kontaktdaten (Name, eine Anschrift im Sinne des § 5 Abs. 5 JVEG, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, telefonische Erreichbarkeit, E-Mail-Adresse für Übersetzung) auch Angaben zu den Sprachen und zur angestrebten Tätigkeit (Dolmetschen, Übersetzen, Gebärdendolmetschen) mitzuteilen. Neben der beglaubigten Abschrift des Protokolls der Beeidigung/Ermächtigung für die jeweilige Sprache ist ein aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (vgl. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz) zu beantragen und vorzulegen, sowie eine Erklärung beizufügen, wonach
das Einverständnis zur regelmäßigen und, im Falle der Vorbereitung einer konkreten Beauftragung, einzelfallbezogenen Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen zur persönlichen und / oder gewerberechtlichen Zuverlässigkeit besteht,
der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien zugestimmt wird,
die Bereitschaft besteht, auch am Wochenende und zur Nachtzeit für die Polizei des Landes Brandenburg tätig zu werden und
die Hinweise zum Datenschutz (unter unter „Rechtliche Hinweise“ oder in schriftlicher Form auf Anforderung) zur Kenntnis genommen wurden.
Dolmetscher-/Übersetzerbüros
Interessierte Dolmetscher-/Übersetzerbüros (Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Personenvereinigungen und vergleichbare Zusammenschlüsse mehrerer Personen) können ihr Interesse zur Aufnahme in die offene Liste unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Name, Anschrift laut Gewerbeanmeldung, telefonische Erreichbarkeit, E-Mail-Adresse), Angaben zu den angebotenen Sprachen durch beeidigte Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie unter Beifügung einer Erklärung bekunden, wonach
das Einverständnis zur regelmäßigen und, im Falle der Vorbereitung einer konkreten Beauftragung, einzelfallbezogenen Überprüfung in polizeilichen Auskunftssystemen zur persönlichen bzw. gewerberechtlichen Zuverlässigkeit besteht,
nur beeidigte, vertraglich gebundene bzw. beeidigte angestellte Dolmetscherinnen, Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer durch das Dolmetscher-/Übersetzungsbüro eingesetzt werden,
das Einvernehmen besteht, dass die Vergütung mit folgenden Einschränkungen nach § 8 JVEG erfolgt:
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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