IT-Ermittlungsunterstützung (m/w/d) Beweissicherung
Kreispolizeibehörde Gütersloh
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Details
- Unternehmen
- Kreispolizeibehörde Gütersloh
- Standort
- Gütersloh
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 22. Mai 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
IT-Ermittlungsunterstützung (m/w/d) Beweissicherung
Herzebrocker Straße 142, 33334 Gütersloh
Vollzeit
Branche: Regierung & öffentliche Verwaltung (CompanyIndustry)
Stellenbeschreibung
Anstellungsart
Vollzeit
Schichten und Arbeitszeiten
Montag bis Freitag
Arbeitsort
Herzebrocker Straße 142, 33334 Gütersloh
Leistungen
Aus der vollständigen Stellenbeschreibung
Weiterbildungsprogramme
Vollständige Stellenbeschreibung
Die Kreispolizeibehörde Gütersloh ist im Kreis Gütersloh für die Gefahrenabwehr, die Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und die Überwachung des Straßenverkehrs zuständig.
Ca. 600 Mitarbeitende verschiedenster Berufs- und Fachrichtungen leisten täglich einen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Gütersloh.
Komm ins Team 110!
Bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh ist in der Direktion Kriminalität, Kriminalkommissariat 2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Stunden und 50 Minuten) als
IT-Ermittlungsunterstützung (m/w/d) Beweissicherung
am Dienstort Gütersloh mit einer / einem Regierungsbeschäftigten zu besetzen.
Die Stelle wird mit der Entgeltgruppe 10 TV-L (Teil I der Entgeltordnung) vergütet.
Die Arbeitszeit beträgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Technische Unterstützung und forensische Sicherung von Hard- und Software (PC, Netzwerke, Speichermedien)
Datensicherung an Mobilfunkendgeräten, PDA, SDA, NAVI, und sonstigen TK-Endgeräten,
Datensicherung und Untersuchung von Datenträger jeglicher Art (Magnetkarte, Chipkarte, RF-Chip etc.)
Beratung und FortbildungVorbereitungsmaßnahmen für die Datensicherung
Der/die Bewerber/in sollte über folgende Kompetenzen/Voraussetzungen verfügen:
abgeschlossenen Hochschulstudium als Bachelor of Science (Allgemeine und Digitale Forensik) oder
abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium (Bachelor/Diplom(FH)) der Fachrichtung Informatik, Technische-Informatik, IT-Sicherheit, Informations- und Kommunikationstechnik oder vergleichbare Fachrichtung) oder
staatlich geprüfte Technikerin/staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Informatik (DQR-Niveau 6) oder vergleichbarer fachspezifischer Bildungsabschluss (DQR-Niveau 6) oder
Fachinformatiker/in mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung
Eigenständigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit
Einsatzbereitschaft und Flexibilität
gutes mündliches und schriftliches Ausdruckvermögen
uneingeschränkte physische Belastbarkeit (Knien, Bücken, Heben und Tragen von Lasten mit mind. 25 Kilogramm) um im Außendienst an Durchsuchungen teilzunehmen
Bereitschaft auch außerhalb der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten tätig zu sein
Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung und Fachkompetenzgültige Fahrerlaubnis der Klasse B sowie uneingeschränkte Kraftfahrtauglichkeit
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Ihre Bewerbungen werden daher besonders begrüßt. In Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind ausdrücklich erwünscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorliegen gerichtlich verhängter Strafen und / oder anderer Sanktionierungen im Rahmen von Strafverfahren sowie anhängige Straf- bzw. Ermittlungsverfahren zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen kann.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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