Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Martin-Luther-Gymnasium Hartha
Sächsische Staatskanzlei
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Stellenbeschreibung
Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Martin-Luther-Gymnasium Hartha
Freistaat Sachsen Sächsische Staatskanzlei
04746 Hartha
VollzeitHartha
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Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Martin-Luther-Gymnasium Hartha
Freistaat Sachsen Sächsische Staatskanzlei
Stellenanzeige
Stellvertretender Schulleiter (m/w/d) Martin-Luther-Gymnasium Hartha
Stelleninformationen
Gymnasien
Qualifikationsebene: Master, Diplom (Universität), Magister, Staatsexamen und vergleichbar
Dienstort: Hartha
Anstellungsverhältnis: unbefristet
Bewerbungsfrist: 23.10.2026
Bewerbungsadresse
Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz
Postfach 13 34
09072 Chemnitz
Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus ist im Bereich des Landesamtes für Schule und Bildung die Stelle eines
stellvertretenden Schulleiters (m/w/d)
an dem betreffenden Gymnasium unbefristet zu besetzen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit sind:
Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder
das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder
Lehrbefähigung für zwei Fächer an Gymnasien oder für eine Fachrichtung und ein Fach an berufsbildenden Schulen bzw.
Abschluss der Qualifizierung gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 4, 5 oder 6 Lehrer-Qualifizierungsverordnung,
zweijährige Lehrtätigkeit,
Besoldung/Vergütung mindestens nach BesGr. A 13/EG 13 zum Zeitpunkt der Bewerbung.
Von Vorteil sind:
überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushalterischen Führung einer Schule,
ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation,
umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwicklung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 der Führungskräftequalifizierung.
Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.
Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis möglich. Gemäß § 1 Abs. 2 Altersgrenzenverordnung können Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen und stellvertretende Schulleiter an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres verbeamtet werden; diese Regelung tritt am 1. Januar 2029 außer Kraft.
Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt das laufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der laufbahnrechtlichen bzw. tarifrechtlichen Voraussetzungen im Wege der Beförderung bzw. Höhergruppierung erreicht werden kann.
Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte in Sachsen - Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum entsprechenden Bewerbungsfristende auf dem Dienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort des Landesamtes für Schule und Bildung zu richten.
Bewerbungen, die nach dem Bewerbungsfristende eingehen, können im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.
Der Bewerbung ist beizufügen:
Formblatt 'Bewerbung' (unter ),
tabellarischer Lebenslauf,
lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen Werdegangs,
Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten Fortbildungen (soweit vorhanden).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Den Bewerbungsunterlagen ist ein entsprechender Nachweis beizulegen.
Auszug aus der Stellenanzeige. Ein direkter Bewerbungslink liegt nicht vor.
Details
- Unternehmen
- Sächsische Staatskanzlei
- Standort
- Dresden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 1. Oktober 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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