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Thüringer Landesverwaltungsamt

Leiter/in Kommunalaufsicht (m/w/d) der unteren Kommunalaufsicht im Landkreis Wartburgkreis

Thüringer Landesverwaltungsamt

📍 WeimarVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Standort
Weimar
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
26. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Leiter/in Kommunalaufsicht (m/w/d) der unteren Kommunalaufsicht im Landkreis Wartburgkreis.

#164515

Zu besetzen: Ab sofort

Bewerbungsfrist: 20.10.2026

Befristung: unbefristet

Wir suchen Sie als

Leiter/in Kommunalaufsicht (m/w/d)

Über uns

Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine moderne Behörde. Unser Amt nimmt aus den verschiedensten Fachbereichen der Thüringer Ministerien Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht, des Verwaltungsvollzugs und im Zuwendungsbereich wahr. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.

Am Dienstort Bad Salzungen besetzen wir die Stelle als Leiter/in Kommunalaufsicht (m/w/d) der unteren Kommunalaufsicht im Landkreis Wartburgkreis.

Aufgabenschwerpunkte

Leitung der Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Bei Ihrer Arbeit werden Sie von einem Mitarbeiterteam aus der Kreisverwaltung unterstützt, das Sie führen und fachlich anleiten.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

• Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen der Kommunalaufsicht (Prüfung von Beschlüssen, Satzungen und Verwaltungsakten; Beanstandungsentscheidungen; Ersatzvornahmen / aufsichtsrechtliche Maßnahmen; Auslegung komplexer Normen (Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Haushaltsrecht); Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Bürgermeister)

• Ausübung der kommunalen Finanzaufsicht (Prüfung und Genehmigung von Haushaltssatzungen, Kontrolle von Haushaltskonsolidierungskonzepten)

• Grundsatzberatung und Steuerung kommunaler Prozesse (rechtliche Beratung von Bürgermeistern/Verwaltungen, Begleitung von Strukturentscheidungen, Begleitung und Unterstützung der Kommunalwahlen),Widerspruchs- und Gerichtsverfahren (rechtliche Prüfung von Widersprüchen, Prozessführung/ Abstimmung mit Gerichten)

• Rechtsaufsicht hinsichtlich beamtenrechtlicher Vorgänge der Bürgermeister (Prüfung von Entlassungen oder Versetzungen, Beteiligung an Disziplinarverfahren)

Unser Angebot

• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, welche die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsbereiches ermöglicht

• Der Dienstposten ist mit Besoldungsgruppe A 15 der Anlage 1 zum ThürBesG bewertet. Nach Ablauf einer Erprobungszeit und Feststellung der Eignung gemäß § 36 Thüringer Laufbahngesetz, sofern diese noch nicht nachgewiesen werden kann, ist bei verbeamteten Bewerberinnen und Bewerbern, die die konstitutiven Anforderungen der Stellenausschreibung erfüllen, die Beförderung und Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 der Anlage 1 zum ThürBesG vorgesehen, soweit die dienstrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall nimmt die Auswahlentscheidung zur Vergabe des Dienstpostens zugleich die Auswahlentscheidung über eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 15 Anlage 1 zum ThürBesG vorweg.

• fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen

• 30 Tage Urlaub im Jahr

• die Möglichkeit von mobiler Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen

• behördliches Gesundheitsmanagement

Ihr Profil

erforderlich:

• die Befähigung zum Richteramt (das 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“) und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Begründung eines Beamtenverhältnisses oder eine bereits bestehende Verbeamtung

Sofern keine Bewerber/innen die vorgenannten Anforderungen erfüllen oder nicht geeignet sind, behält sich die Dienststelle vor, Bewerber/innen in das Auswahlverfahren einzubeziehen, die das zweite Staatsexamen mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen haben.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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