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Stadtverwaltung Oberlungwitz

Sachbearbeitung Straßenverkehrsbehörde/öffentliche Ordnung (m/w/d)

Stadtverwaltung Oberlungwitz

📍 OberlungwitzVerwaltungTeilzeit🏢 Kleinunternehmen (10 - 49 MA)

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Details

Unternehmen
Stadtverwaltung Oberlungwitz
Standort
Oberlungwitz
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
Aktualisiert
25. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

STELLENAUSSCHREIBUNG

Stadtverwaltung Oberlungwitz

In der Stadtverwaltung Oberlungwitz ist die Stelle

Tbien9-42

Sachbearbeitung Straßenverkehrsbehörde/öffentliche Ordnung (m/w/d)

zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Teilzeit (32 Stunden) zu besetzen. Zu Ihrem Aufgabengebiet zählen im Wesentlichen:

- Bearbeitung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten, insb. Prüfung und Erlass verkehrsrechtlicher Anordnungen, Genehmigungen und Bescheide sowie Bearbeitung von Verkehrsregelungen und Beschilderungsplänen

- Bearbeitung von Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum

- Durchführung und Koordinierung von Verkehrsschauen

- Wahrnehmung der Aufgaben des Gemeindlichen Vollzugsdienstes, insbesondere Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie Kontrolle der Einhaltung von Satzungen, Verordnungen und ordnungsrechtlichen Vorschriften

- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit

- Bearbeitung von Bürgerhinweisen und Beschwerden

- Erstellung von Kostenbescheiden für kostenpflichtige Dienst- und Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Oberlungwitz inklusive Widerspruchbearbeitung

- Abrechnung von Verdienstausfällen der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Oberlungwitz

- Haushaltsplanung und -bewirtschaftung im Zuständigkeitsbereich

- Bearbeiten von gewerberechtlichen Angelegenheiten (in Vertretung)

Die genaue Aufgabenabgrenzung bzw. die Übertragung weiterer Aufgaben behalten wir uns vor. Das Aufgabengebiet erfordert:

- eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation

- nach Möglichkeit einschlägige Erfahrungen in der Kommunalverwaltung;

- einen gültigen Führerschein der Klasse B;

- fundierte Fach- und Rechtskenntnisse im Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten- und Straßenverkehrsrecht insbesondere die rechtssichere Anwendung aufgabenrelevanter Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und Satzungen;

- anwendungsbereite Kenntnisse im Umgang mit dem PC und den gängigen MS -Office -Anwendungen;

- Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Fähigkeit zum kooperativen Arbeitsstil sowie Bereitschaft zur Teamarbeit und zur Ausführung von Kontrolltätigkeiten bei Erforderlichkeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten.

Wir bieten Ihnen:

- eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kompetenten und freundlichen Team;

- flexible Arbeitszeitregelung im Rahmen der geltenden tariflichen und hausinternen Vereinbarungen;

- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten;

- eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge sowie weitere Sozialleistungen nach Tarifvertrag;

- Fahrradleasing („lease a bike')

- die Vergütung erfolgt gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) bei entsprechender Eignung in der EG 8 mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 Stunden.

Bei gleicher Voraussetzung bzw. Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt in die engere Auswahl einbezogen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugniskopien, Tätigkeitsnachweisen und Arbeitszeugnissen sind bis zum 23.10.2026 an die Stadtverwaltung Oberlungwitz I Bürgermeister I Hofer Straße 203 I 09353 Oberlungwitz zu richten.

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Antje Beyer unter der Rufnummer 03723-40545 zur Verfügung.

Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber können nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zu den Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/ -innen nach Ablauf von drei Monaten entsprechend SächsDSG ordnungsgemäß vernichtet. Bei Einsendung eines frankierten Briefumschlages werden die Unterlagen per Post zurückgesandt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir, von der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen. Aufwendungen, die im mrrenhang mc1Pr FiQwerbung entstehen, werden nicht erstattet.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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