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Staatliches Schulamt Neuruppin

Sachbearbeiter Informationssicherheit/ Informationssicherheitskoordinator -IFSK- (m/w/d)

Staatliches Schulamt Neuruppin

📍 NeuruppinVerwaltungTeilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Staatliches Schulamt Neuruppin
Standort
Neuruppin
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
28. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Sachbearbeiter Informationssicherheit/ Informationssicherheitskoordinator -IFSK- (m/w/d)

(bewertet nach Entgeltgruppe 10 TV-L)

Neuruppin

Ostprignitz-Ruppin

Kategorie

Datum

22.09.2026

Die Polizeidirektion Nord mit seinen ca. 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für alle polizeilichen Belange der Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz zuständig und trägt damit zur Sicherheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.

Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass unsere Polizeikräfte ihre Kernaufgaben erfolgreich erledigen können, ist eine professionelle und leistungsstarke Polizeiverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf aller administrativen Prozesse sorgt.

Im Polizeipräsidium Land Brandenburg, Polizeidirektion Nord, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Dienstposten beim Leiter des Direktionsstabes unbefristet zu besetzen:

Sachbearbeiter Informationssicherheit/ Informationssicherheitskoordinator -IFSK- (m/w/d) bei dem Leiter des Direktionsstabes der Polizeidirektion(bewertet nach Entgeltgruppe 10 TV-L)

Der Dienstort ist Neuruppin.

Auszug Ihrer Aufgabenschwerpunkte:

Initiierung/Erstellung von IT-Standards

fachliche Anleitung und Beratung der nachgeordneten Organisationseinheiten

Mitarbeit bei der Entwicklung / Fortschreibung der Datenbank zur polizeilichen Informationssicherheit

Beratung des IFSB zur Entwicklung und Fortschreibung von Standards zur Informationssicherheit

Mitarbeit bei der polizeilichen IT-Architektur

Umsetzung der IT-Vorschriften

Erstellung von Risikoanalysen zu den vorhandenen/ künftigen IT-Verfahren

Erstellung/Überarbeitung und Kontrolle der Einhaltung von IT-Vorschriften für das Polizeipräsidium

Untersuchung / Bewertung von IT-Sicherheitslagen und IT-Sicherheitsvorfällen

Mitwirkung bei der IT-Notfallvorsorge und der IT-Notfallbewältigung

Überprüfung der Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten

Kontrolle der Einhaltung von Standards zur Informationssicherheit

Durchführung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen zur Informationssicherheit

Mitwirkung bei Revisionen im Bereich Informationssicherheit

fachliche Anleitung und Beratung der nachgeordneten Organisationseinheiten

Mitarbeit in Gremien, Arbeits- und Projektgruppen

Mitarbeit in internen Arbeits- und Projektgruppen sowie zentralen Fachgremien

Mitarbeit in ressortinternen Arbeits- und Projektgruppen

Entwicklung polizeilicher Standards

Bedarfserhebung, Bedarfssteuerung und Koordinierung von notwendigen polizeilichen Services

Mitwirkung bei der Erarbeitung und Umsetzung sowie Überwachung der Einhaltung von Richtlinien

Unterstützung polizeilicher Einsätze

Mitarbeit im Einsatzabschnitt Zentrale Dienste im Rahmen einer BAO

Mitwirkung im Führungsstab im Rahmen einer BAO

Anforderungen

Beschäftigte mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Informatik bzw. angewandte Informatik / Bachelor of Science) oder sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihren Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben

Zertifizierter IT-Sicherheitsbeauftragter für die öffentliche Verwaltung

Nachweise über Berufsabschlüsse sind der Bewerbung zwingend beizufügen, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden!

Darüber hinaus bringen Sie mit:

Führerschein mindestens Klasse B

Erfahrungen im Bereich der IT-Sicherheitstechnik

detaillierte Erfahrungen im Umgang mit BSI-Standards

Erfahrungen im Umgang mit einem Grundschutztool

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert wird.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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