Mitarbeit im Kommunalen Ordnungsdienst „KOD“
Stadt Beckum
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Details
- Unternehmen
- Stadt Beckum
- Standort
- Beckum
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 19. September 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Die STADT BECKUM sucht zum nächstmöglichen Termin in unbefristeter Anstellung zwei Personen (w/m/d) in Teilzeit (10,5 Wochenarbeitsstunden) für das Aufgabengebiet
Mitarbeit im Kommunalen Ordnungsdienst „KOD“
des Fachdienstes Recht und Ordnung.
Der Kommunale Ordnungsdienst soll insbesondere in den Abendstunden an Freitagen und Samstagen sowie an verschiedenen Sonderterminen im Jahr (z.B. Rosenmontag, Stadtfeste, usw.) eingesetzt werden.
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 9a, Fallgruppe 1 der allgemeinen Eingruppierungsmerkmale im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V VKA).
Wer sind wir?
Die Stadt Beckum unterstützt als familienfreundliche Arbeitgeberin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der neueingerichtete Kommunale Ordnungsdienst soll das subjektive Sicherheitsgefühl in Beckum stärken und eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung am Wochenende zwischen 20:00-24:00 Uhr und bei Veranstaltungen einnehmen.
Was sind Ihre Aufgaben?
- Ansprechperson für Menschen im öffentlichen Raum und Aufnahme von Hinweisen und Anliegen
- Streifengänge und Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls durch Präsenz
- Kontrollen zur recht- und zweckmäßigen Nutzung öffentlicher Anlagen
- Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten
- Durchführung von Kontrollen in Gaststätten/Verkaufsstellen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzes
- Überwachung der Einhaltung der Ladenöffnungszeiten sowie Kontrolle von Spielhallen
- Überprüfung der Einhaltung ortsrechtlicher Bestimmungen, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Überwachung und Bearbeitung von Ruhestörungen sowie Reaktion auf Anwohnerbeschwerden
Die Wahrnehmung der Aufgaben erfordert, dass die Arbeitszeit im festgelegten Rahmen, sowie an Sonderterminen, insbesondere an Wochenenden, abgeleistet werden muss.
Wir setzen voraus:
- Abgeschlossener Verwaltungslehrgang I (früher: Angestellten-Lehrgang I) oder eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und die Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang I zu absolvieren.
- Die erfolgreiche Teilnahme am „Zertifizierter Lehrgang für den Kommunalen Ordnungsdienst“ oder die Bereitschaft, diesen Lehrgang nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zu absolvieren.
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- Sicherer Umgang mit Standardsoftware
- Selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
- Repräsentative Ausstrahlung
- Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und Empathie
- Führerschein Klasse B
- Uneingeschränkte Bereitschaft zum Dienst zu ungünstigen Zeiten, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen
- Bereitschaft zum Tragen und Führen von Dienstkleidung und Einsatzmitteln
- Bereitschaft und uneingeschränkte körperliche Eignung für Vollzugstätigkeiten inkl. regelmäßigen Trainings zur Anwendung unmittelbaren Zwangs und Nutzung von Einsatzmitteln
Wir bieten folgende Rahmenbedingungen:
- Unbefristete Teilzeitstelle mit 10,5 Wochenstunden im Tarifbeschäftigtenverhältnis
- Eingruppierung bei entsprechender persönlicher Voraussetzung nach Entgeltgruppe 9a der allgemeinen Eingruppierungsmerkmale im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V VKA)
- Ein motiviertes Team und angenehmes Arbeitsumfeld
- An Ihrem individuellen Bedarf orientierte Weiterbildungsmöglichkeiten
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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