Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stadt Neumünster
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Details
- Unternehmen
- Stadt Neumünster
- Standort
- Neumünster
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 19. September 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Hybrid 24534 Neumünster
Entgelt: TVöD-VKA E 9c
Teilzeit / Vollzeit Unbefristet Wochenarbeitszeit: 39 h
Besetzung zum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 30.09.2026
Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe
Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe
Was Sie bei uns bewirken
Der Fachdienst Familien- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung für junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und deren Familien in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung der Eltern, in krisenhaften Lebenssituationen sowie bei Fragen zum Kindesunterhalt und Sorgerecht an. Ihm gehören die Abteilungen der Bezirkssozialarbeit, des Pflegekinderdienstes, der kultursensiblen Jugendhilfe, der Intervention und Prävention/Jugendgerichtshilfe, Unterhalt, Amtsvormundschaften und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an.
Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 bzw. 41 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9c bzw. Besoldungsgruppe A 11.
Auf einen Blick:
Bereich:Verwaltung und Recht
Entgeltgruppe:EG 9c TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 11
Arbeitszeit: 39 bzw. 41 Wochenstunden
unbefristet
VollzeitStart:nächstmöglicher Zeitpunkt
Benefits:
Modernste Ausrüstung
Umfassende Weiterbildung
Fitness & Gesundheit
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Ihre Aufgaben
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung stationärer Jugendhilfeleistungen Mutter-Kind-Betreuung (§ 19), Pflegestellen (§ 33), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform (§ 34), Hilfe für junge Volljährige (§ 41) sowie Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII
Prüfen der örtlichen Zuständigkeit
Erstellen von Bescheiden an die Personensorgeberechtigten
Kostenzusagen an Einrichtungen/Pflegestellen
Anmelden von Kostenrückerstattungsansprüchen
Kostenbeitragsberechnungen nach dem SGB VIII
Überleitung anderer Sozialleistungen, wie z. B. Kindergeld, BAB, BAföG, Renten usw.
Beraten von Publikum, Klient*innen usw.
Übernahme übergeordneter Aufgaben im Rahmen des*der ersten Sachbearbeiter*in
Rechtsprüfung /Bearbeitung schwieriger Sachverhalte mit Schwerpunkt der örtlichen Zuständigkeit / Kostenerstattung und Abgrenzungsproblematik § 10 SGB VIII ggf. in Absprache mit Abteilungsleitung und in Kooperation mit dem FD Recht
Erstellen von Ablehnungs- und Widerspruchsbescheiden unter intensiver Rechtsprüfung in Kooperation mit der Abteilungsleitung und unter Mitwirkung des FD Recht
Vorbereiten der Entgeltverhandlungen in Bezug auf Kalkulationsinhalte unter Rücksprache mit der Abteilungsleitung
Teilnahme an Projektgruppen z. B. Lämmkom Lissa
Aktuelle Rechtsprechung sichten und vermitteln
Vorbereiten der Entwürfe für Handlungsanweisungen und Checklisten für die Abteilung bzw. die pädagogischen Teams
Stellvertretende Abteilungsleitung
Vertretung der Abteilungsleitung bei Abwesenheit, wie z. B. Teilnahme an Leitungssitzungen, Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht, Personalführung etc.
Das bringen Sie mit
Ihre Qualifikation
Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) bzw. vergleichbare Beschäftigte mit Angestelltenprüfung II
Alternativ sind Sie Beamt*in und befinden sich im Praxisaufstieg nach § 27a ALVO. Für die endgültige Übertragung der Stelle gilt hierbei der Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung der Bewährungszeit
Von Vorteil (keine Voraussetzung)
Kenntnisse im SGB VIII, SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII, Verordnungen und Kommentare sowie aktuelle Rechtsprechung zum SGB VIII, EstG, BGB, VwGO, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, ZPO, JGG, LVwG, GemHVO, Doppik, GO
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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