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Stadt Neumünster

Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Stadt Neumünster

📍 NeumünsterVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Neumünster
Standort
Neumünster
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
19. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Hybrid 24534 Neumünster

Entgelt: TVöD-VKA E 9c

Teilzeit / Vollzeit Unbefristet Wochenarbeitszeit: 39 h

Besetzung zum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 30.09.2026

Erste*r Sachbearbeiter*in für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

Was Sie bei uns bewirken

Der Fachdienst Familien- und Jugendhilfe bietet Beratung und Unterstützung für junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und deren Familien in Fragen der Erziehung, bei Trennung und Scheidung der Eltern, in krisenhaften Lebenssituationen sowie bei Fragen zum Kindesunterhalt und Sorgerecht an. Ihm gehören die Abteilungen der Bezirkssozialarbeit, des Pflegekinderdienstes, der kultursensiblen Jugendhilfe, der Intervention und Prävention/Jugendgerichtshilfe, Unterhalt, Amtsvormundschaften und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe an.

Die Beschäftigung erfolgt unbefristet in Vollzeit (39 bzw. 41 Wochenstunden) mit der Entgeltgruppe 9c bzw. Besoldungsgruppe A 11.

Auf einen Blick:

Bereich:Verwaltung und Recht

Entgeltgruppe:EG 9c TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 11

Arbeitszeit: 39 bzw. 41 Wochenstunden

unbefristet

VollzeitStart:nächstmöglicher Zeitpunkt

Benefits:

Modernste Ausrüstung

Umfassende Weiterbildung

Fitness & Gesundheit

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Ihre Aufgaben

Sachbearbeitung

Sachbearbeitung stationärer Jugendhilfeleistungen Mutter-Kind-Betreuung (§ 19), Pflegestellen (§ 33), Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform (§ 34), Hilfe für junge Volljährige (§ 41) sowie Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII

Prüfen der örtlichen Zuständigkeit

Erstellen von Bescheiden an die Personensorgeberechtigten

Kostenzusagen an Einrichtungen/Pflegestellen

Anmelden von Kostenrückerstattungsansprüchen

Kostenbeitragsberechnungen nach dem SGB VIII

Überleitung anderer Sozialleistungen, wie z. B. Kindergeld, BAB, BAföG, Renten usw.

Beraten von Publikum, Klient*innen usw.

Übernahme übergeordneter Aufgaben im Rahmen des*der ersten Sachbearbeiter*in

Rechtsprüfung /Bearbeitung schwieriger Sachverhalte mit Schwerpunkt der örtlichen Zuständigkeit / Kostenerstattung und Abgrenzungsproblematik § 10 SGB VIII ggf. in Absprache mit Abteilungsleitung und in Kooperation mit dem FD Recht

Erstellen von Ablehnungs- und Widerspruchsbescheiden unter intensiver Rechtsprüfung in Kooperation mit der Abteilungsleitung und unter Mitwirkung des FD Recht

Vorbereiten der Entgeltverhandlungen in Bezug auf Kalkulationsinhalte unter Rücksprache mit der Abteilungsleitung

Teilnahme an Projektgruppen z. B. Lämmkom Lissa

Aktuelle Rechtsprechung sichten und vermitteln

Vorbereiten der Entwürfe für Handlungsanweisungen und Checklisten für die Abteilung bzw. die pädagogischen Teams

Stellvertretende Abteilungsleitung

Vertretung der Abteilungsleitung bei Abwesenheit, wie z. B. Teilnahme an Leitungssitzungen, Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht, Personalführung etc.

Das bringen Sie mit

Ihre Qualifikation

Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste, 1. Einstiegsamt (ehemals gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst) bzw. vergleichbare Beschäftigte mit Angestelltenprüfung II

Alternativ sind Sie Beamt*in und befinden sich im Praxisaufstieg nach § 27a ALVO. Für die endgültige Übertragung der Stelle gilt hierbei der Vorbehalt der erfolgreichen Beendigung der Bewährungszeit

Von Vorteil (keine Voraussetzung)

Kenntnisse im SGB VIII, SGB I, SGB II, SGB X, SGB XII, Verordnungen und Kommentare sowie aktuelle Rechtsprechung zum SGB VIII, EstG, BGB, VwGO, Gemeinsame Empfehlungen für die Heranziehung zu den Kosten nach §§ 90 ff. SGB VIII, ZPO, JGG, LVwG, GemHVO, Doppik, GO

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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