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Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen

Leitung des Kommissariats 12 - Gewalt gegen Frauen und Kinder / Sexualdelikte - (m/w/d).

Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen

📍 Ludwigshafen am RheinSicherheit & RechtVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Justizvollzugsanstalt Ludwigshafen
Standort
Ludwigshafen am Rhein
Bereich
Sicherheit & Recht
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
14. September 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Leitung des Kommissariats 12 - Gewalt gegen Frauen und Kinder / Sexualdelikte - (m/w/d).

Stellenangebotsart

Im Beruf

Arbeitgeber/Dienstherr

Land Rheinland-Pfalz

Einsatzdienststelle

Kriminaldirektion Ludwigshafen, Kriminalinspektion 1

Arbeitsort

Ludwigshafen am Rhein

Beginn der Tätigkeit

2026-06-30

Offene Stellen

Arbeitszeit

40h/Woche

Stellenbeschreibung

Beim Polizeipräsidium Rheinpfalz, Kriminaldirektion Ludwigshafen Kriminalinspektion 1, ist zum 01.11.2026 die nachgenannte Stelle zu besetzen:

Leitung des Kommissariats 12

- Gewalt gegen Frauen und Kinder / Sexualdelikte - (m / w / d).

Bewerbungen sind ab Besoldungsgruppe A 11 möglich.

Aufgabenbeschreibung:

Führung des Kriminalkommissariates mit dem Fachbereich Kinderpornographie

Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Mitarbeitenden

Eigenständige Sachbearbeitung in Relation zu der Anzahl der zu führenden Mitarbeitenden

Organisation, Koordination und Kontrolle der Ermittlungsaufträge / Vorgänge

Lageanalyse, Planung und verantwortliche Umsetzung von Konzepten zur Bekämpfung von Kriminalitätsbrennpunkten

Beratung der Leitungen der Kriminalinspektion und der Kriminaldirektion, sowie anderer Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums in Bezug auf fachspezifische Fragestellungen

Leitung von kommissariatsinternen Einsätzen oder sonstiger Einsätze auf Weisung.

Bildungsabschluss

Abschluss des Studiums an der Hochschule der Polizei mit Führungsausbildung oder Abschluss des Studiums an der Hochschule der Polizei und Teilnahme an der für die Funktion vorgesehenen Fortbildung (vor oder nach der Entscheidung über die Stellenvergabe)

Mindestens vierjährige Verwendung in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung in den Ämtern des 3. Einstiegamtes.

Anforderungen

Fachkompetenz, Auffassungsgabe und Denk- und Urteilsvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Selbständigkeit und Entschlusskraft, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Kooperation und Teamarbeit, Verhandlungsgeschick

Fähigkeit zur leitbildorientierten Mitarbeiterführung und Bereitschaft, die im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und des Gender Mainstreamings angestrebten Ziele umzusetzen.

Wünschenswert wären darüber hinaus Erfahrungen in der Bearbeitung von Sexualdelikten / Gewalt gegen Frauen und Kinder, insbesondere Erfahrungen mit umfangreichen Ermittlungsverfahren sowie Vernehmungen, speziell audiovisuelle Vernehmungen von Kindern, Jugendlichen, traumatisierten Personen, psychisch eingeschränkten Personen.

Sonstiges

Das Polizeipräsidium Rheinpfalz ist eine familienorientierte Behörde, die eine vernünftige Balance zwischen Beruf und Privatleben unterstützt.

Die zu besetzende Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, wie den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.

Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Menschen mit Schwerbehinderung sowie diesen gleichgestellten Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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