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Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses

Justizfachwirtinnen & Justizfachwirte

Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses

📍 MünchenVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses
Standort
München
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
12. September 2026

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Stellenbeschreibung

Justizfachwirtinnen & Justizfachwirte

Hier gehts zur neuen Nachwuchs-Homepage mit vielen Infos rund um die Bewerbung und Ausbildung zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt:

Berufsbild

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Sie werden eingesetzt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Richters, einer Richterin, einer Staatsanwältin, eines Staatsanwalts oder einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers in in einer Serviceeinheit,

als unabhängige Urkundsbeamtin oder unabhängiger Urkundsbeamter,

für die Geschäftsstellenverwaltung,

für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,

für die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten),

zur Erledigung des anfallenden Schreibwerks.

Die Tätigkeit in den Abteilungen erstreckt sich neben der Protokollführung insbesondere auf die Aktenverwaltung. Dazu gehört hauptsächlich das Anlegen, die Führung und die Verwahrung der Akten sowie die Bearbeitung eingehender Post. Daneben ist das gesamte Schreibwerk (Urteile, Beschlüsse, Ladungen etc.) zu fertigen und hinauszugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Parteiverkehr. Hier werden Auskünfte erteilt, Anträge aufgenommen und die Beteiligten über den Stand des Verfahrens informiert. In der Justizverwaltung sind die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte z. B. in Personal-, Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten tätig oder mit IT-Aufgaben befasst.

Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Justizfachwirtedienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie sollten Interesse am Beruf haben, engagiert, verantwortungsbereit, teamfähig, kommunikativ und verschwiegen sein sowie Freude am Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung haben. Voraussetzung für die Beschäftigung als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt ist die erfolgreiche Ableistung eines 2-jährigen Vorbereitungsdienstes. Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

einen mittleren Schulabschluss, einen qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann,

die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,

Nachweis der Verfassungstreue,

Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),

charakterliche Eignung (Vorstrafen?),

gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und

an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht oder ein sog. 'Zweite-Chance-Verfahren' erfolgreich durchlaufen hat.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamtin/Beamter mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene wird alljährlich im Juli für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses abgerufen werden.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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