Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in/Kindheitspädagog*in für die Beratung zur Kinderbetreuung im i-Punkt-Familie
Landeshauptstadt Düsseldorf
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Details
- Unternehmen
- Landeshauptstadt Düsseldorf
- Standort
- Düsseldorf
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 14. September 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in/Kindheitspädagog*in für die Beratung zur Kinderbetreuung im i-Punkt-Familie
Düsseldorf
S 11b TVöD
Besetzbar ab sofort für die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder im Amt für Soziales und Jugend
Der i-Punkt Familie berät und begleitet als niederschwellige service- und lösungsorientierte Anlaufstelle Bürger*innen kompetent rund um das Thema Kinderbetreuung.
Für das motivierte und aufgeschlossene Beratungsteam suchen wir Verstärkung, die Freude an Dienstleistung, Beratung und Teamarbeit mitbringt.
Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen im Fachamt Lilly Fleck, , gerne zur Verfügung.
Sicherstellung der Öffnungszeiten der Servicestelle i-Punkt Familie durch telefonische, schriftliche, persönliche und online Beratung von Eltern, Kitaleitungen und Kindertagespflegepersonen zum Thema Kinderbetreuung für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
Individuelle, soziale und pädagogische Beratung zur frühkindlichen Entwicklung, Erziehung und Bildung
Unterstützung von Familien in schwierigen Lebenssituationen im Kontext ungelöster Kinderbetreuungssituationen
Beratung und Qualitätsentwicklung bezüglich der Anmeldesysteme/-verfahren für die Kinderbetreuung in Düsseldorf
Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Fachberatungen für Kindertagespflege
Planung und Durchführung von Schulungen und Veranstaltungen für Eltern, pädagogisches und Nicht-Pädagogisches Personal.
Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in
Erfahrung in beratenden Tätigkeiten
Selbstständige, engagierte und zielgerichtete Arbeitsweise sowie eine schnelle Auffassungsgabe
Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Flexibilität und ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit
Vertiefte Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsgebieten beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese anzueignen
Gute IT-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint, Outlook, MS-Teams Sopart, Kita-Navigator) und die Bereitschaft, diese weiter zu vertiefen.
Bewerber*innen müssen für eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Dienstvereinbarung TIV geeignet sein.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Die Einstellung erfolgt unbefristet.
Gehören Sie zum Personenkreis der Kindheitspädagog*innen, ist eine Eingruppierung in die EG S 11b TVöD abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und muss abschließend geprüft werden. Gegebenenfalls kann aus tarifrechtlichen Gründen die Eingruppierung lediglich zunächst in EG S 8b TVöD erfolgen, bis die Voraussetzungen zur Eingruppierung in EG S 11b TVöD erfüllt sind.
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