Volljuristin/Volljurist in der verwaltungsfachlichen Aufsicht (m/w/d)
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 7. September 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
2.928 – 4.322 €
Entgeltgruppe E5-E9a · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Volljuristin/Volljurist in der verwaltungsfachlichen Aufsicht (m/w/d)
Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis
Über uns
Im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis ist zum 01.10.2026 eine befristete Einstellungsmöglichkeit in Vollzeit für eine Elternzeitvertretung im Bereich der verwaltungsfachlichen Aufsicht (Volljuristin/Volljurist) gegeben. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag Hessen (TV-H) in der Entgeltgruppe 13.
Dienstort ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis in Gießen.
Die hessische Landesverwaltung ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen.
Als eines von 15 Staatlichen Schulämtern in Hessen nehmen wir die Aufgaben als untere Schulaufsichtsbehörde wahr und sind unmittelbar an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden. Wir sind unter anderem für die Sicherstellung der Lehrkräftebesetzung an den Schulen verantwortlich. Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst und setzen uns für das Wohl der Gemeinschaft, das Wohl aller in einer vielfältigen Gesellschaft, ein.
Im Bereich der beiden Landkreise ist das Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis für insgesamt 142 Schulen, circa 4.500 Lehrkräfte und circa 46.700 Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
In den Staatlichen Schulämtern arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen.
Zum 1. Juli 2022 wurde unsere Dienststelle mit dem Zertifikat „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ ausgezeichnet. Als Dienststelle des Landes wollen wir attraktive Arbeitsbedingungen bieten und Lösungen für eine familienfreundliche Personalpolitik entwickeln. Unser Ziel ist es, wertschätzend miteinander umzugehen, die Belange unserer Beschäftigten zu berücksichtigen und sie langfristig an uns zu binden.
Im Rahmen dessen ist es am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis möglich, bis zu 60 % der individuellen Arbeitszeit an anderen Orten als in der Dienststelle zu erbringen (mobiles Arbeiten).
Ihre Aufgaben
- Verwaltungsfachliche Aufsicht, bestehend aus der Rechtsaufsicht über die Schulen des Schulamtsbezirks sowie der Dienstaufsicht gegenüber den Schulleitungen und Lehrkräften und den rechtlichen Schülerangelegenheiten aller Schulformen; einschließlich der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Beschwerdeverfahren
- Vertretung des Landes Hessen, insbesondere vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Zivilgerichten
- Allgemeine Rechtsberatung in schulischen Angelegenheiten, insbesondere auch im Rahmen von themenbezogenen Schulleiterdienstversammlungen
- Bearbeitung aller rechtlichen Fragestellungen der Schulen, Lehrkräfte, Schüler und Eltern
- Rechtsberatung im Bereich der Kooperation mit anderen Trägern und Kooperationspartnern
Unsere Anforderungen
Allgemeine berufliche Qualifikationen / Kenntnisse / Erfahrungen
- Befähigung zum Richteramt
- Abschluss des 1. und 2. Juristischen Staatsexamens mit überdurchschnittlichen, d.h. mit mindestens „befriedigenden“ Ergebnissen wird vorausgesetzt.
- Im Falle einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit möglichst nach Abschluss des Referendariats, alternativ auch aus einer früheren anderen Tätigkeit nach Beendigung einer Ausbildung kann eine Bewerbung auch dann erfolgen, wenn die Punktzahl beider Staatsexamina in der Summe mindestens 13,0 beträgt und die vorgenannte Tätigkeit durch entsprechende Zeugnisse/Beurteilungen o. ä. nachgewiesen wird.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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