Psychologin/Psychologe (m/w/d) im Justizvollzug für die Sozialtherapeutische Abteilung bei der Justizvollzugsanstalt Aachen
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Details
- Unternehmen
- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Standort
- Düsseldorf
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 2. September 2026
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Stellenbeschreibung
Bei der Justizvollzugsanstalt Aachen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle für die Sozialtherapeutische Abteilung im Bereich des Psychologischen Dienstes zu besetzen.
Nähere Informationen zur Behörde oder zum Aufgabenfeld finden Sie unter:
A. Beschreibung der Behörde
Die Justizvollzugsanstalt Aachen ist eine Anstalt des geschlossenen Männervollzuges und verfügt über insgesamt 788 Haftplätze. In der Justizvollzugsanstalt Aachen sind aktuell etwa 400 Bedienstete beschäftigt.
Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
Untersuchungs-, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen,
Freiheitsstrafe bis 3 Monate,
Freiheitsstrafe (Regelvollzug) mit einer Vollzugsdauer von mehr als 3 bis einschließlich 9 Monaten,
Freiheitsstrafe (Regelvollzug) mit einer Vollzugsdauer von mehr als 18 bis einschließlich 36 Monaten,
Freiheitsstrafe mit einer Vollzugsdauer von mehr als 36 Monaten bei Gewalt- und Sexualstraftätern sowie Freiheitsstrafen von mehr als 60 Monaten mit einer Vollzugsdauer von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens,
Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung,
Sozialtherapeutische Abteilung (34 Behandlungsplätze).
B. Art der Stelle
Zu besetzen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle für Dipl.-Psychologinnen bzw. Dipl.-Psychologen oder Psychologinnen (M. Sc.) bzw. Psychologen (M. Sc.). Die Einstellung erfolgt als Beschäftigte/r in Entgeltgruppe 13 TV-L. Bei Vorliegen der erwünschten Approbation in Psychotherapie und einem überwiegenden Einsatz in der sozialtherapeutischen Abteilung kann eine Einstellung in der Entgeltgruppe 14 TV-L erfolgen. Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann eine Einstellung in der Besoldungsgruppe A13 erfolgen.
C. Aufgaben/Tätigkeiten
Die Tätigkeiten der zu besetzenden Stelle richten sich nach den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 18. Dezember 2015 (2400 – IV. 54) – in der Fassung vom 06. Juli 2017 –.
Die allgemeinen Aufgaben des psychologischen Dienstes umfassen unter anderem:
Psychologische Untersuchungen von Inhaftierten und Abgabe gutachterlicher Stellungnahmen oder Gutachten u. a. zu Fragen hinsichtlich der Eignung von Inhaftierten für vollzugsöffnende Maßnahmen, einer Verlegung in den offenen Vollzug, einer vorzeitigen Entlassung oder der Indikation für Behandlungsmaßnahmen wie z. B. Sozialtherapie oder Psychotherapie,
Mitwirkung bei den Behandlungsuntersuchungen und der Erstellung von Vollzugsplänen,
Mitwirkung bei der Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen,
Psychologische Beratung und Betreuung von Inhaftierten,
Psychologische Interventionen bei Verhaltensauffälligkeiten.
Weitere Aufgaben können u. a. sein:
Moderation von Behandlungsgruppen (nach entsprechenden justizinternen Fortbildungen),
Psychologische Betreuung von Wohngruppen,
Mitwirkung am Ausbau anstaltsinterner Behandlungsangebote,
Beratung von Kolleginnen und Kollegen,
Mitwirkung bei der Personalauswahl.
Im vorgesehenen Tätigkeitsfeld der Sozialtherapeutischen Abteilung liegt ein Schwerpunkt der Aufgaben in der rückfallpräventiven Arbeit mit Strafgefangenen im Einzel- und Gruppensetting. Darüber hinaus können Einzelaufgaben aus anderen Anstaltsbereichen zugewiesen werden. In allen psychologischen Aufgabengebieten ist Supervision gewährleistet.
D. Anforderungsprofil
1. Fachkompetenz
Für die Einstellung wird ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit erfolgreichem Abschluss als Dipl.-Psychologe / Dipl.-Psychologin oder Master of Science im Fachbereich Psychologie vorausgesetzt. Voraussetzung für eine Einstellung von Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug NRW ist ein zweijähriger Master. Bewerberinnen und Bewerber mit einjährigem Master können nicht berücksichtigt werden.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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