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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Referent/in (w/m/d) für die Verhandlungs- und Umsetzungsverfahren nach dem KiföG M-V

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

📍 SchwerinVerwaltungVollzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Standort
Schwerin
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
23. August 2026

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Stellenbeschreibung

Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Referent/in für die Verhandlungs- und Umsetzungsverfahren nach dem KiföG M-V im Referat 410 'Kindertagesförderungsgesetz' unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist Schwerin. Das Referat 410 nimmt innerhalb der Abteilung 4 (Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion) die rechtliche Begleitung und Fortführung des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wahr.

Leitung des Projektes 'Etablierung eines Systems zur Umsetzung neuer Anforderungen an die Kindertagesförderung auf ministerieller Ebene im Zuge der Neugestaltung des KiföG M-V'

Führung von Verhandlungsverfahren zu Leistungen, Entgelten und Qualität der Kindertagesförderung (LEQV)

Rechtliche Weiterentwicklung des KiföG M-V

Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom (Universität)) in den Bereichen Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften

Erfahrungen in der Umsetzung politischer Projekte auf Landesebene sind wünschenswert

Sicheres Auftreten

Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen

Durchsetzungsfähigkeit

Flexibilität

Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen

Hohe Verantwortungsbereitschaft und Eigeninitiative

Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

Bereitschaft zu Dienstreisen (Führerschein Klasse B)

eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V., 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr, Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Betriebliches Gesundheitsmanagement

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