Referent/in (w/m/d) für die Verhandlungs- und Umsetzungsverfahren nach dem KiföG M-V
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
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Details
- Unternehmen
- Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Standort
- Schwerin
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 23. August 2026
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Stellenbeschreibung
Im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Referent/in für die Verhandlungs- und Umsetzungsverfahren nach dem KiföG M-V im Referat 410 'Kindertagesförderungsgesetz' unbefristet zu besetzen. Der Dienstort ist Schwerin. Das Referat 410 nimmt innerhalb der Abteilung 4 (Kindertagesförderung, allgemein bildende Schulen und Inklusion) die rechtliche Begleitung und Fortführung des Kindertagesförderungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wahr.
Leitung des Projektes 'Etablierung eines Systems zur Umsetzung neuer Anforderungen an die Kindertagesförderung auf ministerieller Ebene im Zuge der Neugestaltung des KiföG M-V'
Führung von Verhandlungsverfahren zu Leistungen, Entgelten und Qualität der Kindertagesförderung (LEQV)
Rechtliche Weiterentwicklung des KiföG M-V
Laufbahnbefähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Allgemeinen Dienstes oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom (Universität)) in den Bereichen Verwaltungs-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
Erfahrungen in der Umsetzung politischer Projekte auf Landesebene sind wünschenswert
Sicheres Auftreten
Verhandlungsgeschick und Einfühlungsvermögen
Durchsetzungsfähigkeit
Flexibilität
Ausgeprägtes analytisches Denkvermögen
Hohe Verantwortungsbereitschaft und Eigeninitiative
Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
Bereitschaft zu Dienstreisen (Führerschein Klasse B)
eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, Bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 14 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 LBesG M-V., 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr, Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Betriebliches Gesundheitsmanagement
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