Sachgebietsleitung Interdisziplinäre Frühförderung
Landeshauptstadt Düsseldorf
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Details
- Unternehmen
- Landeshauptstadt Düsseldorf
- Standort
- Düsseldorf
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 29. August 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
4.628 – 7.582 €
Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Sachgebietsleitung Interdisziplinäre Frühförderung
EG S 15 TVöD
für das Amt für Soziales und Jugend
Die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder (Abteilung 51/2) ist mit ihren rund 1700 Mitarbeitenden die größte Abteilung der Stadtverwaltung Düsseldorf und befasst sich mit allen Fragen rund um die Kinderbetreuung bis zum Schuleintritt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Kinder in Düsseldorfer Kindertageseinrichtungen und Tagespflegen gesund, sicher und glücklich aufwachsen können.
Das Förderungszentrum für Kinder ist ein Sachgebiet in der Abteilung und zentrale Anlaufstelle für Sorgeberechtigte, Kindertageseinrichtungen, und weitere Netzwerkpartner in Düsseldorf. Durch besondere Angebote der Förderung, Betreuung, Begleitung und Beratung soll die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und ihrer Familien ermöglicht und sichergestellt werden.
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle als eines der Fachteams des Förderungszentrums umfasst mehrere Fachdisziplinen aus (heil-) pädagogischen, psychologischen und medizinisch-therapeutischen Berufsgruppen. Das Team besteht aus zurzeit acht Kolleg*innen, die mit Institutionen und Diensten, Familie und anderen zum Wohle der Kinder mit besonderem Förderbedarf zusammenarbeiten.
Für diese Frühförderstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teamleitung, die in enger Abstimmung mit der Sachgebietsleitung die Qualitätsstandards in der interdisziplinären Frühförderung sicherstellt und kontinuierlich weiterentwickelt.
Wir orientieren uns bei unserem Handeln und in unserer Arbeitsweise an dem amtsweiten Leitbild, welches unsere Werte widerspiegelt:
Ihre Aufgaben unter anderem:
Dienst- und Fachaufsicht über zurzeit acht pädagogische und therapeutische Mitarbeiter*innen in der Frühförderung
konzeptionelle Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der interdisziplinären Frühförderung durch Bedarfsanalysen, Evaluation, Prozess- und Ergebniscontrolling
Vernetzung, Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Fachstellen, Kostenträgern, Ärzten, Behörden und Fachverbänden
enge Zusammenarbeit und Kooperationen mit Kindertagespflegestellen und Kitas, insbesondere in der Begleitung von Übergängen
Sicherstellung des Antragsverfahrens, der ordnungsgemäßen Abrechnung mit den Kostenträgern und der Erbringung von vertraglich vereinbarten Fördereinheiten.
Ihr Profil:
Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in oder staatlich anerkannte*r Heilpädagog*in
Zu einem Auswahlverfahren können auch Personen mit einem abgeschlossenen Bachelor- beziehungsweise Diplomstudium in den Fachrichtungen Kindheitspädagogik, Erziehungswissenschaften oder Rehabilitationswissenschaften zugelassen werden.
Sofern Sie zu diesem Personenkreis gehören, ist es für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 15 TVöD zudem erforderlich, dass Sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld verfügen. In Einzelfällen kann ggf. zunächst lediglich eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 8b TVöD erfolgen, solange die entsprechende Berufserfahrung noch nicht erlangt wurde.
Ihr Profil darüber hinaus:
Erfahrung in beratender Tätigkeit zum Beispiel als Fachberatung Inklusion oder in der Frühförderung ist wünschenswert
ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, innovative Arbeitsbereitschaft und hohe Belastbarkeit
gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
sehr gute EDV und Verwaltungskenntnisse und vertiefte Kenntnisse in der einschlägigen Rechtsgebieten des Sozialgesetzbuches Acht (SGB VIII), des Sozialgesetzbuches Neun (SGB IX), des Sozialgesetzbuches Zwölf (SGB XII), der Eingliederungshilfe sowie des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW)
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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