Personalreferent/in und stellvertretende Referatsleitung (m/w/d)
Bundesverfassungsgericht
Sie werden zur Karriereseite des Arbeitgebers weitergeleitet.
Details
- Unternehmen
- Bundesverfassungsgericht
- Standort
- Karlsruhe
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Große Unternehmen (250 - 999 MA)
- Aktualisiert
- 23. August 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
4.628 – 7.582 €
Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
Exaktes Gehalt berechnen →Interesse an dieser Stelle?
Klicken Sie auf "Jetzt bewerben" um direkt zur Stellenausschreibung des Arbeitgebers zu gelangen. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.
Passende Stellen →Sie suchen Fachkräfte? Zusammenarbeit anfragen →
Stellenbeschreibung
Personalreferent/in und stellvertretende Referatsleitung (m/w/d)
Beim Bundesverfassungsgericht ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten für eine/n
Personalreferentin/Personalreferenten und stellvertretende Referatsleitung (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
Eigenständige Bearbeitung von rechtlichen (Grundsatz-) Angelegenheiten im Beamten- und Tarifrecht sowie in den Bereichen Besoldung, Entgelt und Versorgung
Konzeptionelle Weiterentwicklung der Personalentwicklung
Bearbeitung und Bewertung von rechtlichen Inhalten im Rahmen der Personalentwicklung – von Onboarding über Mitarbeiterentwicklung bis zum Wissensmanagement
Vertretung der Referatsleitung
Anforderungsprofil:
Befähigung zum Richteramt mit mindestens befriedigenden Ergebnissen in der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung
Erfahrungen im Personal- oder Organisationsbereich von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden
sicheres Auftreten sowie Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz
Verantwortungsbewusstsein
ausgeprägtes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
sehr gute soziale Kompetenzen, insbesondere gute Kommunikationsfähigkeiten, lösungsorientiertes Handeln und eine hohe Motivationsfähigkeit
hohe Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit
Wir bieten:
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
Integration in ein dynamisches, engagiertes und qualifiziertes Team
bedarfsorientierte Fortbildung
gleitende Arbeitszeit sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
verschiedene Gesundheitsangebote
Zahlung einer oberstgerichtlichen Zulage i.H.v. 275 € (A 13) bzw. 330 € (A 14/A 15/E 14)
Zahlung eines Zuschusses i.H.v. 23,28 € zum Deutschlandticket Job
Bewerbungsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 15, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1 bzw. vergleichbarer Besoldung, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Nach einer sechsmonatigen Abordnung ist bei Bewährung die Übernahme (Versetzung) in den Dienst des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt.
Nichtbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst nach Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund) vergütet. Nach einer sechsmonatigen Erprobungszeit ist bei Bewährung sowie nach Vorliegen der persönlichen, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt.
Es bestehen Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 BBesO.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich; eine vollschichtige Besetzung des Arbeitsplatzes wird dabei angestrebt. Bitte geben Sie in Ihrem Motivationsschreiben an, ob Sie in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung arbeiten möchten (ggfs. auch den zeitlichen Umfang und die Arbeitszeitlage).
Das Bundesverfassungsgericht sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Wenn Sie Ihre Interessen wahren möchten, ist eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsschreiben mitzuteilen und der entsprechende Nachweis beizufügen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) bevorzugt berücksichtigt.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
Weitere Stellenangebote
Jobs nach Berufsfeld
Sie sind der Arbeitgeber dieser Stelle? Die Stelle ist bereits besetzt, veraltet oder soll aus anderen Gründen entfernt werden? Stellenanzeige kostenlos entfernen lassen →