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Personalreferent/in und stellvertretende Referatsleitung (m/w/d)

Bundesverfassungsgericht

📍 KarlsruheSicherheit & RechtVollzeit oder Teilzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Bundesverfassungsgericht
Standort
Karlsruhe
Bereich
Sicherheit & Recht
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
23. August 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Personalreferent/in und stellvertretende Referatsleitung (m/w/d)

Beim Bundesverfassungsgericht ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Dienstposten für eine/n

Personalreferentin/Personalreferenten und stellvertretende Referatsleitung (m/w/d)

in Vollzeitbeschäftigung zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

Eigenständige Bearbeitung von rechtlichen (Grundsatz-) Angelegenheiten im Beamten- und Tarifrecht sowie in den Bereichen Besoldung, Entgelt und Versorgung

Konzeptionelle Weiterentwicklung der Personalentwicklung

Bearbeitung und Bewertung von rechtlichen Inhalten im Rahmen der Personalentwicklung – von Onboarding über Mitarbeiterentwicklung bis zum Wissensmanagement

Vertretung der Referatsleitung

Anforderungsprofil:

Befähigung zum Richteramt mit mindestens befriedigenden Ergebnissen in der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung

Erfahrungen im Personal- oder Organisationsbereich von Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden

sicheres Auftreten sowie Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenz

Verantwortungsbewusstsein

ausgeprägtes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen

sehr gute soziale Kompetenzen, insbesondere gute Kommunikationsfähigkeiten, lösungsorientiertes Handeln und eine hohe Motivationsfähigkeit

hohe Belastbarkeit sowie Teamfähigkeit

Wir bieten:

eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit

Integration in ein dynamisches, engagiertes und qualifiziertes Team

bedarfsorientierte Fortbildung

gleitende Arbeitszeit sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens

verschiedene Gesundheitsangebote

Zahlung einer oberstgerichtlichen Zulage i.H.v. 275 € (A 13) bzw. 330 € (A 14/A 15/E 14)

Zahlung eines Zuschusses i.H.v. 23,28 € zum Deutschlandticket Job

Bewerbungsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 15, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe R 1 bzw. vergleichbarer Besoldung, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Nach einer sechsmonatigen Abordnung ist bei Bewährung die Übernahme (Versetzung) in den Dienst des Bundesverfassungsgerichts beabsichtigt.

Nichtbeamtete Bewerberinnen und Bewerber werden zunächst nach Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund) vergütet. Nach einer sechsmonatigen Erprobungszeit ist bei Bewährung sowie nach Vorliegen der persönlichen, laufbahn- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis beabsichtigt.

Es bestehen Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 15 BBesO.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich; eine vollschichtige Besetzung des Arbeitsplatzes wird dabei angestrebt. Bitte geben Sie in Ihrem Motivationsschreiben an, ob Sie in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung arbeiten möchten (ggfs. auch den zeitlichen Umfang und die Arbeitszeitlage).

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Wenn Sie Ihre Interessen wahren möchten, ist eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsschreiben mitzuteilen und der entsprechende Nachweis beizufügen.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) bevorzugt berücksichtigt.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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