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Stadt Berlin

Mitarbeiter_in im Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) des bezirklichen Ordnungsamtes - Überwachung des ruhenden Verkehrs (m/w/d)

Stadt Berlin

📍 BerlinÖffentliche Verwaltung, Verteidigung; SozialversicherungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Berlin
Standort
Berlin
Bereich
Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
13. August 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Mitarbeiter_in im Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) des bezirklichen Ordnungsamtes - Überwachung des ruhenden Verkehrs (m/w/d)

Festanstellung, Vollzeit, Teilzeit möglich

Branche: Regierung & öffentliche Verwaltung (CompanyIndustry)

Stellenbeschreibung

Anstellungsart

Teilzeit möglich

Festanstellung

Vollzeit

Arbeitsort

Berlin

Leistungen

Aus der vollständigen Stellenbeschreibung

Weiterbildungsprogramme

Vollständige Stellenbeschreibung

Mitarbeiter_in im Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD) des bezirklichen Ordnungsamtes - Überwachung des ruhenden Verkehrs (m/w/d)

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Publiziert: 06.08.2026

Publizierung bis: 30.08.2026

Unbefristet

Kennziffer: 166/2026

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist mit seinen ca. 350.000 Einwohner_innen einer der buntesten, vielfältigsten und auch geschichtsträchtigsten Bezirke Berlins. Kennen Sie den Regenbogenkiez am Nollendorfplatz oder das Tempelhofer Feld auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof? Mit seinen sechs Ortsteilen, die unterschiedlicher kaum sein können, bietet dieser Bezirk eine vielseitige und einzigartige Mischung.

Ebenso vielseitig sind auch unsere Tätigkeitsbereiche!

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Abt. Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz - Ordnungsamt -

sucht Sie zur Verstärkung unseres Teams.

Bewerbungsfrist: 30.08.2026

Eintrittstermin: schnellstmöglich

Entgeltgruppe: E6 TV-L

Vollzeit mit 39,4 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich)

Ihre Aufgaben

Überwachung des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerzonen (z.B. Fahrradkontrollen, Elektrokleinstfahrzeugkontrollen)

die Feststellung von Verstößen und deren Beseitigung durch Einleitung geeigneter Sofortmaßnahmen sowie Ahndung der Verstöße durch Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren

Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften zum Befahren der Umweltzone im ruhenden Verkehr

die Kontrolle der Einhaltung von Naturschutzvorschriften (Grünanlagengesetz, Naturschutzgesetz, Baumschutzverordnung) im Umfeld öffentlicher Straßen

die Überwachung des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen insbesondere von Fahrradfahrenden und Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen (unerlaubte Gehwegbenutzung)

die Kontrolle der Vorschriften zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gemäß § 11 BerlStrG auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen (z.B. Schankvorgärten, Tische, Bänke, Stühle, Fahrradständer), sofern die Leichtigkeit des Verkehrs oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist

Zeugenaussagen bei Gerichtsterminen

Ihr Profil

Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (IHK, HWK, Öffentlicher Dienst etc.) oder vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten

oder

erfolgreiche Teilnahme (bereits abgeschlossen) am Grundlehrgang für die Parkraumüberwachung an der Verwaltungsakademie Berlin

und

die erfolgreiche Teilnahme an der Grundqualifizierung Verkehrsüberwachung an der Verwaltungsakademie Berlin ist unabdingbar (hierfür ist nach Auswahl für die Tätigkeit kurzfristig eine Qualifikation möglich).

Hinweis:

Qualifikationen, Bildungsabschlüsse o. Berufserfahrungen etc. können nur Berücksichtigung finden, wenn diese mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

Bei Qualifizierungen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurden, ist die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Abschluss nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit kann über das Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen (anabin.de) belegt werden. Sollte Ihr Studienabschluss in der anabin Datenbank nicht aufgeführt sein, können Sie alternativ eine Gleichwertigkeitsbescheinigung über die Zentralstelle für ausländische Abschlüsse (ZAB) beantragen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung unbedingt eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusses bei.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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