Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für das Naturparkzentrum Wachtendonk
Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette
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Details
- Unternehmen
- Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette
- Standort
- Viersen
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Minijob
- Unternehmensgröße
- Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
- Aktualisiert
- 16. August 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Aktuelles
2026-08-06
Stellenausschreibung: Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für das Naturparkzentrum Wachtendonk
Wir suchen:
Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) für das Naturparkzentrum Wachtendonk (Besucherbetreuung/Pflege Bauerngarten)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: geringfügige Beschäftigung (Minijob)
Befristung: unbefristet (40 Std. monatlich)
Organisationseinheit: Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Naturparkzentrum Wachtendonk 'Haus Püllen'
Aufgabenschwerpunkte:
Betreuung und Beratung von Besucherinnen und Besuchern im Foyer des Naturparkzentrums
Pflege, Betreuung und Gestaltung von Teilen des Bauerngartens (Hochbeete, Nutzpflanzenbeete etc.)
Bewerberprofil:
Gute geografische Kenntnisse der Naturparkregion
Kenntnisse der heimischen Fauna und Flora sowie im Natur- und Landschaftsschutz
Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zum selbstständigen Arbeiten
Freundliches Auftreten, sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Eine Ausbildung als Imkerin bzw. Imker sind von Vorteil
Wir bieten:
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den gesetzlichen Bestimmungen (MiLoG, BGB etc.)
Herr Michael Puschmann
Geschäftsführer des Naturpark Schwalm-Nette
Willy-Brandt-Ring 15, 41747 Viersen
Telefon: (02162) 81709-400
E-Mail:
Der Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW). Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31. August 2026
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