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Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette

Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für das Naturparkzentrum Wachtendonk

Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette

📍 ViersenVerwaltungMinijob🏢 Kleinunternehmen (10 - 49 MA)

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Details

Unternehmen
Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette
Standort
Viersen
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Minijob
Unternehmensgröße
Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
Aktualisiert
16. August 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Aktuelles

2026-08-06

Stellenausschreibung: Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für das Naturparkzentrum Wachtendonk

Wir suchen:

Mitarbeiterin/Mitarbeiter (w/m/d) für das Naturparkzentrum Wachtendonk (Besucherbetreuung/Pflege Bauerngarten)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart: geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Befristung: unbefristet (40 Std. monatlich)

Organisationseinheit: Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Naturparkzentrum Wachtendonk 'Haus Püllen'

Aufgabenschwerpunkte:

Betreuung und Beratung von Besucherinnen und Besuchern im Foyer des Naturparkzentrums

Pflege, Betreuung und Gestaltung von Teilen des Bauerngartens (Hochbeete, Nutzpflanzenbeete etc.)

Bewerberprofil:

Gute geografische Kenntnisse der Naturparkregion

Kenntnisse der heimischen Fauna und Flora sowie im Natur- und Landschaftsschutz

Verantwortungsbewusstsein und Bereitschaft zum selbstständigen Arbeiten

Freundliches Auftreten, sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit

Eine Ausbildung als Imkerin bzw. Imker sind von Vorteil

Wir bieten:

Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach den gesetzlichen Bestimmungen (MiLoG, BGB etc.)

Herr Michael Puschmann

Geschäftsführer des Naturpark Schwalm-Nette

Willy-Brandt-Ring 15, 41747 Viersen

Telefon: (02162) 81709-400

E-Mail:

Der Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LGG NRW). Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 31. August 2026

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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