Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)
Gemeinde Erligheim - Bürgermeisteramt
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Details
- Unternehmen
- Gemeinde Erligheim - Bürgermeisteramt
- Standort
- Erligheim
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
- Aktualisiert
- 12. Mai 2026
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Stellenbeschreibung
Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)
Als unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkraft können Sie aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:
Versetzung innerhalb Baden-Württembergs im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz (KMK).
Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Versetzung.
Onlineantrag
Lehrerversetzung
Formulare und weitere Angebote
Zuständige Stelle
Das Kultusministerium Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM)
Hausanschrift
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
E-Mail:
De-Mail:
ServicekontoID: Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Zur zuständigen Stelle (Service-BW-Portal)
Voraussetzungen
Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :
fristgerechte Antragstellung
Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich.
Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.
Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Kriterien im Lehreraustauschverfahren:
Soziale Gründe
Das Lehreraustauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung.
Teilnehmende Lehrkräfte müssen
hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie direkt im Anschluss an die Versetzung tatsächlich den Dienst antreten.
Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde.
Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:
Eignung
sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
Bedarf (fächerspezifisch, regional)
Wartezeit.
Verfahrensablauf
Alle Versetzungsverfahren werden online beantragt.
Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.
Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.
Der Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.
Fristen
Antrag auf Versetzung im landesinternen Versetzungsverfahren:
Ihr Antrag muss bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der Schule vorliegen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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