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Premium Bürgermeister (m/w/d)

Gemeinde Rosenberg

📍 RosenbergVerwaltungVollzeit🏢 Kleinunternehmen (10 - 49 MA)

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Details

Unternehmen
Gemeinde Rosenberg
Standort
Rosenberg
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
Aktualisiert
1. August 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.156 – 3.890 €

Entgeltgruppe E7-E8 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Rosenberg, ca. 2.000 Einwohner, ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. Januar 2027 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, den 04. Oktober 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, den 25. Oktober 2026, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V. mit § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg, also am 25. Juli 2026 und spätestens am Montag, den 07. September 2026, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeindeverwaltung Rosenberg, Hauptstr. 26, 74749 Rosenberg, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Rosenberg, Hauptamt, Hauptstr. 26, 74749 Rosenberg, kostenfrei ausgegeben); dies gilt nicht für den Bürgermeister, der sich um die Wiederwahl bewirbt.

eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;

eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der GemO vorliegt auf amtlichen Vordruck

Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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