Leitung (m/w/d), Amt Jugend und Familie
Landkreis Stade
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Details
- Unternehmen
- Landkreis Stade
- Standort
- Stade
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 24. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
4.628 – 7.582 €
Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat
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Stellenbeschreibung
Leitung (m/w/d), Amt Jugend und Familie
Kurzinfo
Arbeitszeit
Vollzeit/Teilzeit
Anstellungsdauer
unbefristet
Einstellung zum
nächstmöglichen Termin
Gehaltsspanne
5.504 € - 7.641 €
Einsatzort
21680 Stade
Wir suchen:
Leitung (m/w/d), Amt Jugend und Familie
EG 15 TVöD/VKA bzw. Bes.Gr. A 15 NBesG | unbefristet | Vollzeit | teilzeitgeeignet
Zum Amt Jugend und Familie, dem planmäßig ca. 145 Stellen, unterteilt in 14 Teams, zugeordnet sind, gehören die Abteilungen Soziale Dienste, Wirtschaftliche Hilfen und Präventive Jugendhilfen. Die Position der Amtsleitung erfordert ein hohes Maß an individueller Vielschichtigkeit, bedingt durch die Größe des Amtes und die unterschiedlichen Professionen der Mitarbeitenden. Ebenso werden an die Organisationsgestaltung besondere Anforderungen gestellt, da zum einen verschiedene Themenbereiche zu bearbeiten sind und zum anderen vielfältige Abhängigkeiten zwischen den Leistungsbereichen bestehen. Zusätzlich haben die jugendhilferechtlichen Leistungen für die betroffenen Personen eine essentielle Bedeutung.
Gesucht wird eine entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Innovationsgeist und kreativen Ideen, die ein Händchen für Menschen und Finanzen hat. Das Amt Jugend und Familie befindet sich nach einer Organisationsuntersuchung in einem Transformationsprozess; Gestaltungsspielräume sind vorhanden.
Ihr Aufgabenbereich:
Neben der Leitung des Amtes in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht, sind folgende Tätigkeiten eigenverantwortlich wahrzunehmen:
Grundsatzentscheidungen der Jugendhilfe in Abstimmung mit der Dezernentin treffen sowie Entwicklungen in der Jugendhilfe proaktiv beobachten und entsprechend in die Zukunft gerichtet agieren
den Jugendhilfeausschuss betreuen, an den Ausschusssitzungen teilnehmen sowie die organisatorische Verantwortung wahrnehmen
das Amt gegenüber der Öffentlichkeit und anderen Stellen vertreten, z.B. in der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter Niedersachsens und Bremen, dem Landesjugendamt und den zuständigen Abteilungen der Landesministerien
Ihre Qualifikation:
abgeschlossene erste und zweite juristische Staatsprüfung (Befähigung zum Richteramt); dabei ist der Abschluss mindestens eines Examens mit der Note „befriedigend“ von Vorteil oder
ein abgeschlossenes Studium (Diplom bzw. Master) der Sozialökonomie oder der Wirtschafts- und Organisationspsychologie oder
die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, oder
ein abgeschlossenes Studium (Diplom bzw. Master) der Verwaltungswissenschaften oder
die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Allgemeine Dienste, zuzüglich der Erfüllung der Voraussetzungen bzw. des Abschlusses des Verfahrens gemäß der internen „Richtlinie zur Qualifizierung für Beförderungen nach Bes.Gr. A 14“
Zusätzlich bringen Sie mit:
mehrjährige Berufserfahrung in Leitungsfunktion in der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich einschlägiger Qualifizierung durch Fort- und Weiterbildungen
umfassende Kenntnisse des Sozialrechts, insbesondere des SGB VIII und des SGB IX, sowie fundierte Grundkenntnisse des BGB, des FamFG, des UVG, des BEEG, der VwGO, des StGB, des JGG- und der landesrechtlichen Gesetzgebung im Bereich der Jugendhilfe und des NKomVG sowie angrenzender Rechtsvorschriften; darüber hinaus der haushaltsrechtlichen, vergaberechtlichen und zuwendungsrechtlichen Vorschriften
ausgeprägte und vielschichtige Führungs- und Leitungsqualitäten, die durch die mehrjährige Leitung eines oder mehrerer Teams von mindestens 20 Personen erworben wurde
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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