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Stellvertretende Amtsleitung Personalamt mit Leitung der Arbeitsgruppe Personalmanagement

Kreis Minden-Lübbecke

📍 MindenVerwaltungTeilzeit🏢 Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)

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Details

Unternehmen
Kreis Minden-Lübbecke
Standort
Minden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
Aktualisiert
25. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Stellvertretende Amtsleitung Personalamt mit Leitung der Arbeitsgruppe Personalmanagement

Kreis Minden-Lübbecke Minden

Ihr neuer Job mit Führungsverantwortung und Entscheidungskompetenz!

Sie verfügen über Erfahrung im Personalmanagement oder Personalrecht und möchten Führungsverantwortung übernehmen sowie anspruchsvolle personalrechtliche Fragestellungen bearbeiten? Dann verstärken Sie unser Team im Personalamt des Kreises Minden-Lübbecke als

Stellvertretende Amtsleitung Personalamt mit Leitung der Arbeitsgruppe Personalmanagement.

Der Kreis Minden-Lübbecke als Arbeitgeberin bietet Ihnen eine sichere Beschäftigung, spannende Herausforderungen und die Chance, sich in einer zukunftsorientierten und bürgernahen Verwaltung zu verwirklichen. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und tragen Sie dazu bei, die Region und ihre Verwaltung gemeinsam weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Stellvertretende Amtsleitung des Personalamts sowie fachliche und personelle Führung der Arbeitsgruppe „Personalmanagement“

Vertretung in arbeits- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren erster Instanz

Prüfung und Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte des Kreises sowie sachgerechte und rechtssichere Klärung

Bearbeitung besonders anspruchsvoller arbeits-, tarif- und beamtenrechtlicher Fragestellungen und Umsetzung innerhalb der Verwaltung

Profil

Das bringen Sie mit:

Befähigung für die Ämtergruppe des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder

Befähigung für die Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes mit den Voraussetzungen gem. § 25 LVO NRW und der Bereitschaft zur Absolvierung der modularen Qualifizierung oder

Abschluss des Verwaltungslehrgangs II und die Bereitschaft zur Teilnahme an der Modularen Qualifizierung gem. § 25 LVO NRW oder

ein mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit der Befähigung zum Richteramt oder ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium in Rechtswissenschaften (Master of Laws)

Gut zu wissen:

Führungserfahrung ist wünschenswert

Erfahrungen im Personalrecht sind wünschenswert

Wir begrüßen flexible Arbeitszeitmodelle. Führen in Teilzeit ist gerne möglich. Zudem kann die Stelle auch von einem Führungstandem ausgefüllt werden. Kommen Sie dazu gerne mit uns ins Gespräch.

Es wird die Bereitschaft erwartet, sich hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung den Erfordernissen des Arbeitsplatzes anzupassen sowie den privaten PKW gegen Kostenerstattung für dienstliche Zwecke einzusetzen.

Wir bieten

Gute Gründe. Darum wir:

Sie übernehmen Verantwortung für zentrale Personalthemen und gestalten wichtige Entscheidungen für die Kreisverwaltung mit

Anspruchsvolle Personal- und Rechtsangelegenheiten auf hohem fachlichem Niveau

Krisensicherer Arbeitsplatz mit interessanten und vielseitigen Aufgaben

Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf u.a. durch geregelte und flexible Arbeitszeiten sowie die Möglichkeit von Homeoffice

Umfangreiche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten

Kostenfreie Parkplätze für Mitarbeitende direkt vor dem Gebäude

Behördeneigene Kantine mit abwechslungsreichem Angebot

Corporate Benefits

Dienstradleasing

Gemeinsam stark. Das ist uns wichtig:

Der Kreis Minden-Lübbecke möchte Frauen beruflich fördern. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Nach dem Landesgleichstellungsgesetz werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Bewerbers liegende Gründe überwiegen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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