PraktischKommunePraktischKommune
Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung

Sozialarbeiter (m/w/d) Jugendhilfe im Strafverfahren, befristet als Elternzeitvertretung

Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung

📍 ErfurtVerwaltungVollzeit🏢 Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)

Sie werden zur Karriereseite des Arbeitgebers weitergeleitet.

Details

Unternehmen
Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung
Standort
Erfurt
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit
Unternehmensgröße
Mittlere Unternehmen (50 - 249 MA)
Aktualisiert
24. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

Exaktes Gehalt berechnen →

Interesse an dieser Stelle?

Klicken Sie auf "Jetzt bewerben" um direkt zur Stellenausschreibung des Arbeitgebers zu gelangen. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.

Zur Bewerbung →

Sie suchen Fachkräfte? Zusammenarbeit anfragen →

Stellenbeschreibung

Öffentliche Stellenausschreibung

Im Jugendamt Abteilung Spezialdienste Jugendhilfe suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:

Sozialarbeiter (m/w/d) Jugendhilfe im Strafverfahren, befristet als Elternzeitvertretung Bewerbungsfrist: 19. August 2026

Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.

Jugendamt Erfurt – Für Kinder und Jugendliche! Sie wollen in der Kinder- und Jugendhilfe mitwirken? Wir suchen zur Erfüllung unserer Aufgaben als Jugendamt Erfurt engagierte Kolleginnen und Kollegen, die bei der Umsetzung der rechtlichen Grundlagen nach dem Achten Sozialgesetzbuch aktiv mitwirken, um Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gewähren. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und Mitarbeit im Jugendamt Erfurt!

Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Fällen der Jugendgerichtshilfe ab Bekanntwerden einer rechtswidrigen Tat. Sie arbeiten eng mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und weiteren Institutionen zusammen. Dabei leiten und begleiten Sie Maßnahmen im Rahmen der Diversion, schätzen die persönliche Situation der Jugendlichen und Heranwachsenden ein und vermitteln passende Hilfsangebote. Sie begleiten die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens und bei Bedarf auch darüber hinaus. Darüber hinaus wirken Sie an Maßnahmen zur Haftvermeidung und Resozialisierung mit, nehmen an Anhörungs- und Haftprüfungsterminen teil und sorgen für eine ordnungsgemäße Aktenführung, die Bearbeitung von Amtshilfeangelegenheiten sowie die statistische Erfassung des Fallbestandes.

Anforderungsprofil

Das bringen Sie mit:

einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) als Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-pädagogin mit staatlicher Anerkennung

oder

einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) in der Fachrichtung Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft oder Kindheitspädagogik sowie eine nachgewiesene mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in verschiedenen Aufgabenfeldern der Sozialen Arbeit

Weiterhin wichtig sind uns:

fundiertes Fachwissen sowie umfassende Kenntnisse im Jugendstrafrecht, in der Jugendkriminologie und im Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe

die Fähigkeit, qualitativ hochwertige, praxisorientierte und belastbare Arbeitsergebnisse zu erzielen

eine ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz

eine selbständige, strukturierte und effiziente Arbeitsweise

ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit

sichere Anwenderkenntnisse der gängigen Standardsoftware sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in die fachspezifische Software

Die Wahrnehmung der Tätigkeiten bedingt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a BZRG. Dieses ist im Rahmen der Einstellung beizubringen.

Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

Sie sind der Arbeitgeber dieser Stelle? Die Stelle ist bereits besetzt, veraltet oder soll aus anderen Gründen entfernt werden? Stellenanzeige kostenlos entfernen lassen →