Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter (m/w/d) - Befristete Beschäftigung im Sozialdienst der JVA Schwerte
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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Details
- Unternehmen
- Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Standort
- Düsseldorf
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 23. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
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Stellenbeschreibung
Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
für die Stelle einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters bzw. einer
Sozialpädagogin/eines Sozialpädagogen (m/w/d) bei der Justizvollzugsanstalt Schwerte
(Stand: 01.06.2026)
A. Behörde:
Die Justizvollzugsanstalt Schwerte ist eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzuges und verfügt über 351 Haftplätze.
Im Einzelnen besteht folgende Zuständigkeit:
Freiheitsstrafe (Erst- und Regelvollzug) von 3 Monaten bis einschl. 36 Monate Freiheitsstrafen von 36 Monaten und 48 Monaten
Freiheitsstrafe von mehr als 36 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens.
B. Stellenbeschreibung:
1. Name der Stelle/ Funktionsbeschreibung
Es handelt sich um eine im Rahmen der Elternzeitvertretung ab September 2026 besetzbare und auf ein Jahr befristete Vollzeitstelle in der Laufbahn des Sozialdienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes NRW.
Im Folgejahr besteht ggf. die Besetzungsmöglichkeit in Teilzeit.
2. Vergütung/Besoldung
Entgeltgruppe S 15 TV-L
3. Aufgaben und Ziele
Die Kernaufgaben des Sozialdienstes sind vornehmlich fachliche Diagnostik und Beratung, Behandlung, Vernetzung und Vermittlung sozialer Hilfen. Sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Maßnahmen werden mit dem Ziel einer Verbesserung der Lebenslage der Strafgefangenen in psychischer, sozialer und / oder materieller Hinsicht geplant, organisiert und durchgeführt.
In der professionellen Sozialarbeit geht es daher vornehmlich um folgende Arbeitsergebnisse:
Die Klienten sind informiert und beraten
Sie sind zur Überprüfung ihrer Einstellungen motiviert
Sie erhalten Angebote zur Erprobung neuer Handlungs- und Verhaltensmuster und nehmen diese wahr
Die vollzuglichen Angebote sind entsprechend der Zielgruppe und den gesellschaftlichen Entwicklungen bedarfsgerecht gestaltet
Die vollzuglichen Angebote entsprechen dem Auftrag des StVollzG des Landes Nordrhein-Westfalen
4. Aufgaben / Tätigkeiten
Die Aufgaben orientieren sich an den „Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen“ (AV des JM vom 18.12.2015 – 2400 – IV.54 – in der jeweils gültigen Fassung).
Hierzu gehören insbesondere:
Methodische Einzelhilfe und soziale Gruppenarbeit
Soziales Training
Durchführung der Zugangsexploration und Mitwirkung bei der Vollzugsplangestaltung
Entlassungsvorbereitung mit den Schwerpunkten
Wohnen und Sicherung des Lebensunterhalts
Ambulante oder stationäre Betreuung
Therapeutische Hilfen
Berufliche bzw. schulische Integrationsmaßnahmen
Zusammenarbeit im Übergangsmanagement mit Netzwerkpartnern
Nachsorge
Partner-, Familien- und Konfliktberatung
Schuldnerberatung
Suchtberatung
Kooperation mit Institutionen in öffentlicher und privater Trägerschaft
Abgabe von Fachbeiträgen zur vorzeitigen Entlassung gem. § 57 Abs. 1 und 2 StGB sowie § 67 d StGB, zur Führungsaufsicht gem. § 68 f StGB, zu Entscheidungen gem. § 35 BtMG, zur Erhebung von Gefangenen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind
Vermittlung von Hilfen nach den einschlägigen Bestimmungen des SGB
Abgabe von Sozialprognosen gegenüber Ausländerbehörden
Abgabe von prognostischen Stellungnahmen zu Fragen der Gewährung von Vollzugslockerungen und Verlegung in den offenen Vollzug
Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Vollzugslockerungen
Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Betreuungskräften
Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Wohngruppenvollzuges/ Leitung von Wohngruppensitzungen
C. Anforderungen:
Fachliche Anforderungen:
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