PraktischKommunePraktischKommune
Landkreis Landshut Landratsamt

Sachgebietsleitung (m/w/d) Bauordnung-Technik (202634)

Landkreis Landshut Landratsamt

📍 EssenbachVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 ohne vorliegende MA Anzahl

Sie werden zur Karriereseite des Arbeitgebers weitergeleitet.

Details

Unternehmen
Landkreis Landshut Landratsamt
Standort
Essenbach
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
ohne vorliegende MA Anzahl
Aktualisiert
20. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

4.628 – 7.582 €

Entgeltgruppe E13-E15 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

Exaktes Gehalt berechnen →

Interesse an dieser Stelle?

Klicken Sie auf "Jetzt bewerben" um direkt zur Stellenausschreibung des Arbeitgebers zu gelangen. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Arbeitgeber.

Zur Bewerbung →

Sie suchen Fachkräfte? Zusammenarbeit anfragen →

Stellenbeschreibung

Sachgebietsleitung (m/w/d) Bauordnung-Technik (202634)

„Wohlfühlen mitten in Bayern“ - das gilt im Landkreis Landshut nicht nur für den Wohnort, sondern auch für den Landkreis als Arbeitgeber. Wir verstehen uns als kundenorientierter Dienstleister für die rund 162.000 Einwohner in den 35 Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Landshut.

Im Sachgebiets 45 - Bauordnung/Technik - arbeiten Sie als Sachgebietsleitung (m/w/d) in einem Team mit 7 Mitarbeitern (m/w/d).

Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen.

Zu Ihren Aufgaben gehören

Organisation und Leitung des technischen Sachgebiets der unteren Bauaufsichtsbehörde

Fachliche Prüfung von schwierigen bautechnischen und gestalterischen Vorhaben im Vollzug des BauGB, der BayBO und des BImschG

Betreuung aller Sonderbauten wie z.B. Kindergärten, Schulen und größerer gewerblicher Vorhaben

Durchführung von Brandschutzprüfungen bei Sonderbauten

Beratung von Bauherren, Planern und Gemeinden insbesondere zu Belangen des Bauordnungs-s und Bauplanungsrechts, sowie zu Gestaltungsfragen

Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Fachgutachtern

Das bringen Sie mit

ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Master oder Diplom) im Bereich Bauingenieurwesen, Architektur oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung

Berufserfahrung im oben genannten Aufgabenbereich ist wünschenswert

Kenntnisse in der BayBO und dem BauGB sind wünschenswert

sicheres und freundliches Auftreten, Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick

gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit

kostenorientiertes Handeln und wirtschaftliches Denken

sicherer Umgang mit gängiger PC-Software (MS-Office)

Führerschein der Klasse B

Freuen Sie sich auf

eine sinnstiftende Tätigkeit im öffentlichen Dienst sowie einen krisensicheren, regionalen und zukunftsorientierten Arbeitsplatz

eine unbefristete Anstellung in Vollzeit (39 Std./Woche)

eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) in der Entgeltgruppe 12 (bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen). Die Stufenzuordnung erfolgt gemäß den tariflichen Bestimmungen anhand einschlägiger Berufserfahrungen.

flexible Arbeitszeiten im Rahmen eines Gleitzeitmodells bei Beachtung der Öffnungszeiten

einen Zuschuss zum Deutschlandticket i. H. von 55 %

weitere Benefits wie Mitarbeiterrabatte, Betriebliches Gesundheitsmanagement und vieles mehr

Beim Landkreis Landshut ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig. Im Rahmen eines jeden Bewerbungsverfahrens wird geprüft, ob die Stelle im konkreten Fall mit Teilzeitkräften besetzt werden kann.

Bei Fragen zur Stelle können Sie sich gerne Frau Thalhammer (Abteilungsleitung), , oder Frau Talhammer (Personalreferentin), wenden.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 26.07.2026 über das Stellenportal des Landratsamtes Landshut ( ).

Standort: Landratsamt Landshut

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

Sie sind der Arbeitgeber dieser Stelle? Die Stelle ist bereits besetzt, veraltet oder soll aus anderen Gründen entfernt werden? Stellenanzeige kostenlos entfernen lassen →