Mitarbeit in der Kita-Aufsicht: Beratungsstelle für Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger (m/w/d)
Stadt Berlin
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Details
- Unternehmen
- Stadt Berlin
- Standort
- Berlin
- Bereich
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 23. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Das Land Berlin ist der größte Arbeitgeber der Region. Rund 136.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung setzen sich täglich dafür ein, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für rund 3,9 Millionen Menschen funktioniert.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewährleistet umfassende Bildung in Berlin – von der frühkindlichen Betreuung bis zum Schulabschluss. Rund 50.000 Beschäftigte arbeiten an den Berliner Schulen, etwa 2.000 in der Verwaltung, die zentrale strategische und operative Aufgaben übernimmt.
unbefristet
Anzahl zu besetzender Stellen: 1
Besoldungsgruppe / Entgeltgruppe: A 8 / E 8 TV-L als Regierungshauptsekretär/in bzw. Tarifbeschäftigte/r
Besetzbar ab 01.11.2026 in Teilzeit, Vollzeit.
Bei Vollbeschäftigung beträgt die Wochenarbeitszeit 40 Stunden bei Beamtinnen und Beamten bzw. 39 Stunden und 24 Minuten bei Tarifbeschäftigten.
Ihre Aufgaben
1. Beratung
verwaltungsmäßige Unterstützung der landesweiten Beratungsstelle für interes-sierte Personen, freie Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen in Bezug auf die Beschäftigung von Quereinsteiger/innen
Fachliche Beratung der Mitarbeiter/innen der Einrichtungsaufsicht in Bezug auf die Anerkennung von Quereinsteiger/innen (Schwerpunkt: verwandte Berufsgruppen) mit dem Ziel der Anerkennung als Fachkräfte in Kitas sowie fachliche Unterstützung der Mitarbeiter/innen in ISBJ-Angelegenheiten
2. Eigenständige Prüfung und Bescheidung der Anträge auf Quereinstieg (Anerkennung als Quereinsteigende) gemäß § 11 Abs. 3 KitaFöG)
Einzelfallprüfung für Quereinsteiger/innen mit qualifiziertem Berufsabschluss, sonstige geeignete Personen, Fachkräfte im Anerkennungsverfahren, Quereinsteigende im Rahmen besonderer Ausrichtungen
Prüfung und Bewertung der von den Antragsteller/innen bereits absolvierten Studiengänge (insbes. unter Berücksichtigung des Bologna-Prozesses), Ausbildungen, Qualifikationen sowie Fortbildungen; Festlegung und Überprüfung von Fortbildungsauflagen
Ihr Profil
Für Beamtinnen und Beamte: Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes
Für Tarifbeschäftigte: Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r bzw. als Kauffrau/-mann für Büromanagement oder Verwaltungslehrgang I oder sonstige Beschäftigte mit gleichwertigen Kenntnissen und Erfahrungen
Die formalen Anforderungen müssenzum Bewerbungsfristende erfüllt sein.
Von den Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Hochschulabschlüsse ist der Bewerbung eine Bescheinigung über die Zeugnisbewertung Ihrer Qualifikation (Langfassung) beizufügen. Anfragen hierzu können an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz gerichtet werden.
Weitere fachliche und außerfachliche Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Anforderungsprofil, welches unter der Schaltfläche/Button 'weitere Informationen' (unten am Ende der Ausschreibung) hinterlegt ist.
Sie finden sich im Profil wieder? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 31.07.2026 über den untenstehenden Button 'jetzt bewerben'.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren und Ansprechpersonen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung bei:
tabellarischen Lebenslauf
aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstl. Beurteilung
vollständige Belege für Ausbildungs- und/oder Studienabschluss
ggf. Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personalakte (nur für Beschäftige des öffentlichen Dienstes)
Eine Übersendung bzw. das Hochladen eines (Pass-)Fotos ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass nur Bewerbungen mit vollständig vorliegenden Unterlagen berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache und unabhängig von der Abforderung einer Personalakte einzureichen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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