Justizsekretär*in
Freistaat Thüringen
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Details
- Unternehmen
- Freistaat Thüringen
- Standort
- Erfurt
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 21. Juli 2026
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Stellenbeschreibung
Geschäftsbereich ThOLG
Geschäftsbereich ThOLG
Dokumentation
Das Thüringer Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, also für Zivil-, Familien- und Strafverfahren sowie für die Freiwillige Gerichtsbarkeit (zu der zum Beispiel Nachlassangelegenheiten und Grundbuchsachen gehören). In der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Thüringen sind über 2.000 Bedienstete an 23 Amtsgerichten, vier Landgerichten und einem Oberlandesgericht beschäftigt. An insgesamt 36 Standorten arbeiten rund 400 Richter*innen, über 460 Rechtspfleger*innen, etwa 800 Urkundsbeamt*innen auf den Geschäftsstellen, rund 160 Wachtmeister*innen, 65 Sozialarbeiter*innen und Bewährungshelfer*innen sowie rund 125 Gerichtsvollzieher*innen. Sie alle wirken mit, damit an den Thüringer Amts- und Landgerichten und dem Oberlandesgericht Recht gesprochen und durchgesetzt werden kann. Die Justiz in Thüringen bietet vielfältige Möglichkeiten für eine berufliche Verwirklichung.
Ausbildungsberufe
Justizsekretär*in
Bedienstete des mittleren Justizdienstes, Laufbahnzweig Justizsekretär*in sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung gegenüber ratsuchenden Personen bei.
Ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entschlussfreudigkeit, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit sind für diesen Beruf ebenso notwendig wie die Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Justizsekretär*innen sind häufig die ersten Ansprechpartner*innen für das rechtsuchende Publikum. Neben vielseitigen Rechtskenntnissen erfordert der Beruf auch Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie ein gutes Einfühlungsvermögen.
In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tragen die Justizsekretär*innen für den reibungslosen Ablauf der Verfahren besondere Verantwortung. Sie sind Ansprechpartner*innen für das rechtsuchende Publikum. Das Erscheinungsbild der Justiz wird deshalb von ihnen erheblich mitgeprägt.
Zu den vielseitigen Aufgaben gehören u. a.:
Anlegung und Verwaltung der Akten
Überwachung von Fristen und Terminen
Fertigung von Schriftstücken
Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen
Erteilung von Vollstreckungsklauseln sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen
Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen
Protokollführung in Strafverhandlungen
Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten
Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und der Vergütungen von Sachverständigen
Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gericht (z. B. Grundbuch, Handels- und Vereinsregister), insbesondere Gewährung von Einsicht und Erteilung von Auskünften
eigenständige Abwicklung der Geldstrafenvollstreckung
Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung.
Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Tätigkeitsbereichen selbstverständlich.
Im EDV-Bereich eröffnen sich für interessierte Bedienstete weitere Tätigkeitsfelder.
Gerichtsvollzieher*innen sind Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes mit einer Zusatzausbildung. Sie sind an Amtsgerichten tätig und mit der Vollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen, insbesondere mit der Vollstreckung beweglichen Vermögens, befasst. Sie sind u. a. für die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständig und nehmen die Abwicklung ihrer Verfahren eigenverantwortlich vor. Einstellungsvoraussetzung ist eine Ausbildung im mittleren Justizdienst oder eine als förderlich anerkannte Berufsausbildung.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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