Stellenausschreibung für eine Lehrkraft (w/m/d) für den herkunftssprachlichen Unterricht in chinesischer Sprache
Bezirksregierung Münster
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Details
- Unternehmen
- Bezirksregierung Münster
- Standort
- Münster
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 11. Juli 2026
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Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung für eine Lehrkraft (w/m/d) für den herkunftssprachlichen Unterricht in chinesischer Sprache
Schulamt für den Kreis Steinfurt
Anschrift: Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Stellenumfang: 3/28 Wochenstunden (Erhöhung des Stundenumfangs je nach Bedarf möglich)
Die Stelle kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden
Der herkunftssprachliche Unterricht in Nordrhein-Westfalen hat zum Ziel, dass zugewanderte Kinder und Jugendliche ihre Herkunftssprache und die damit verbundene Landeskunde neben dem regulären Unterricht erlernen und vertiefen.
Bewerbungsvoraussetzungen für eine Lehrkraft für den herkunftssprachlichen Unterricht in chinesischer Sprache:
1. Die Bewerberin oder der Bewerber muss die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen (Staatsprüfung) oder
2. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht chinesischen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschriebene Fach des herkunftssprachlichen Unterrichts die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates GeR nachweisen und die Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß Runderlass zur Fort- und Weiterbildung vom 06.04.2007 (BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1 Nummer IX) schriftlich verbindlich erklärt haben.
3. Sollten keine Bewerbungen von Bewerberinnen oder Bewerbern eingehen, die die Voraussetzungen nach Nummer 1 oder 2 erfüllen, können auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
a) über eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach Chinesisch oder
1 von 3
b) über einen deutschen oder ausländischen Hochschulabschluss im Fach Chinesisch oder
c) über eine ausländische Lehramtsprüfung verfügen oder einen ausländischen Hochschulabschluss eines Landes in Chinesisch in einem anerkannten Lehrfach nachweisen. Hierbei müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 GeR nachweisen und den Ausführungen im Lehrplan entsprechend (Schule in NRW: Heft Nummer 5018) über die funktionalen kommunikativen Kompetenzen hinaus auch über die nötigen interkulturellen und methodischen Kompetenzen sowie über die sprachlichen Mittel und Sprachbewusstheit
verfügen.
In allen Fällen unter Nummer 3 müssen die Bewerberinnen und Bewerber über eine mehrjährige Unterrichtserfahrung verfügen, die durch Bescheinigungen der Arbeitgeber oder Arbeitsverträge nachzuweisen ist, sowie ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ schriftlich verbindlich zum Bewerbungsschluss erklärt haben.
Alle Bewerberinnen und Bewerber aus einem Land außerhalb des deutschen Sprachraumes
haben deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen, die einen Einsatz im Unterricht
und die Wahrnehmung aller Lehrertätigkeiten erlauben. Die Kenntnisse der deutschen
Sprache sind durch eine schriftliche Bescheinigung einer anerkannten Prüfung
der Sprachkenntnisse nachzuweisen. Der Nachweis kann mit den Einstellungsunterlagen
insbesondere erbracht werden durch:
a) den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache oder
b) das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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