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Hessisches Kultusministerium

Oberstudienrätin/Oberstudienrat (m/w/d) A 14

Hessisches Kultusministerium

📍 WiesbadenVerwaltungVollzeit oder Teilzeit🏢 Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)

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Details

Unternehmen
Hessisches Kultusministerium
Standort
Wiesbaden
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Vollzeit oder Teilzeit
Unternehmensgröße
Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
Aktualisiert
7. Juli 2026

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Stellenbeschreibung

Oberstudienrätin/Oberstudienrat (m/w/d) A 14

Leibnizschule

Ihre Aufgaben

Schulische Ansprechperson beim Erwerb von MINT-Zertifikaten für Schülerinnen und Schüler bei personenorientierter Begabungsförderung mit Schnittstelle zum MINT-Schwerpunkt der Schule

Beratung und organisatorische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Förderprogrammen und Wettbewerben; Unterstützung des Kollegiums bei der gezielten Auswahl passender Wettbewerbe

Unterstützung des MINT-Teams bei der Weiterentwicklung des MINT-EC-Konzeptes sowie bei der regelmäßigen Evaluation und Vorbereitung auf Re-Zertifizierungen

Mitarbeit bei Elterninformationsveranstaltungen; Beratung von Eltern hinsichtlich der schulischen MINT-Begabtenförderung

Unterstützung der Schulleitung in der Kooperation mit Universitäten, Hochschulen und weiteren außerschulischen Partnern

Unterstützung der Studienleitung bei organisatorischen Abläufen in der Einteilung von Klassen und Kursen in der Gymnasialen Oberstufe

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:

Lehramt an Gymnasien

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:

Dialog- und Kommunikationsfähigkeit

Beratungskompetenz

Medienkompetenz

Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule

Planungs- und Organisationsfähigkeit

Zusammenarbeit

interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz

Allgemeine Hinweise

Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.

Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.

Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.

Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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