Oberstudienrätin/Oberstudienrat (m/w/d) A 14
Hessisches Kultusministerium
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Details
- Unternehmen
- Hessisches Kultusministerium
- Standort
- Wiesbaden
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 7. Juli 2026
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Stellenbeschreibung
Oberstudienrätin/Oberstudienrat (m/w/d) A 14
Leibnizschule
Ihre Aufgaben
Schulische Ansprechperson beim Erwerb von MINT-Zertifikaten für Schülerinnen und Schüler bei personenorientierter Begabungsförderung mit Schnittstelle zum MINT-Schwerpunkt der Schule
Beratung und organisatorische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern zu außerschulischen Förderprogrammen und Wettbewerben; Unterstützung des Kollegiums bei der gezielten Auswahl passender Wettbewerbe
Unterstützung des MINT-Teams bei der Weiterentwicklung des MINT-EC-Konzeptes sowie bei der regelmäßigen Evaluation und Vorbereitung auf Re-Zertifizierungen
Mitarbeit bei Elterninformationsveranstaltungen; Beratung von Eltern hinsichtlich der schulischen MINT-Begabtenförderung
Unterstützung der Schulleitung in der Kooperation mit Universitäten, Hochschulen und weiteren außerschulischen Partnern
Unterstützung der Studienleitung bei organisatorischen Abläufen in der Einteilung von Klassen und Kursen in der Gymnasialen Oberstufe
Unsere Anforderungen
Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:
Lehramt an Gymnasien
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen weitgehend erfüllt werden:
Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
Beratungskompetenz
Medienkompetenz
Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule
Planungs- und Organisationsfähigkeit
Zusammenarbeit
interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
Allgemeine Hinweise
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben „digitale Bewerbung“) bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt oder bei der Hessischen Lehrkräfteakademie einzureichen.
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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