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Stadt Seelze

Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin (Diplom bzw. Bachelor of Arts)

Stadt Seelze

📍 SeelzeVerwaltungTeilzeit🏢 Große Unternehmen (250 - 999 MA)

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Details

Unternehmen
Stadt Seelze
Standort
Seelze
Bereich
Verwaltung
Vertragsart
Teilzeit
Unternehmensgröße
Große Unternehmen (250 - 999 MA)
Aktualisiert
14. Juli 2026

Geschätztes Gehalt (TVöD)

3.566 – 5.484 €

Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat

Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.

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Stellenbeschreibung

Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin (Diplom bzw. Bachelor of Arts)

Kurzinfo

Arbeitszeit

Teilzeit

Anstellungsdauer

unbefristet

Einstellung zum

nächstmöglichen Termin

Einsatzort

30926 Seelze

Die Stadt Seelze, fast 35.500 Einwohner*innen, in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Hannover, mit guter Infrastruktur und allen Schularten vor Ort, sucht für die Abteilung 13.2/Soziale Dienste zum nächstmöglichen Zeitpunkt – idealerweise zum Schuljahresbeginn 2026/2027 – qualifiziertes Personal (m/w/d) für die Stelle als

Sozialpädagoge/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin

(Diplom bzw. Bachelor of Arts)

für den Bereich „Schulsozialarbeit“. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit 50% der regulären Arbeitszeit (19,5 Std./W.).

Die Stelle ist in die kommunale Schulsozialarbeit eingegliedert und angesiedelt an der neuen Grundschule an den Grachten in Seelze Süd. An der neu gegründeten Schule haben Sie die Möglichkeit, kommunale Schulsozialarbeit maßgeblich zukunftsorientiert zu entwickeln und mitzugestalten.

Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:

Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und ihren Familien in Einzelfallhilfe in persönlichen, schulischen und familiären Belangen, Konflikten und pädagogischen Fragen

Unterstützung von Lehrkräften in sozialpädagogischen Belangen

Entwicklung und Umsetzung von Präventions- und Interventionsmaßnahmen

Konzeption und Durchführung von AGs und Sozialtrainings

Umsetzung sozialer Schulprojekte wie Schüler*innenrat, Schüler*innenkonferenzen, Streitschlichter*innen, etc.

Kooperation mit der kommunalen Sozial- und Integrationsarbeit, insbesondere Beratung und Begleitung von Eltern und Familien vor allem in Bezug auf das dt. Schul- und Bildungssystem

Fachliche Zusammenarbeit (Kontaktpflege/Vernetzung) mit anderen sozialen Projekten, Institutionen, Behörden und Verbänden

Das bringen Sie mit:

abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit oder eine vergleichbare Qualifikation.

Die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in ist erwünscht.

Erfahrungen in der Schulsozialarbeit und einem oder mehreren der o.g. Bereiche sind ebenso erwünscht.

Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Gefühl für die Belange von Kindern und Eltern

Interkulturelle Kompetenz

Engagement, Flexibilität, Organisationstalent und die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu arbeiten

Die Bereitschaft zu gelegentlichen Abendterminen, insbesondere im Rahmen der Gremienarbeit und von Veranstaltungen, wird vorausgesetzt.

Das bieten wir Ihnen:

Bei entsprechender Qualifikation und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen ist die Tätigkeit der Entgeltgruppe S 12 TVöD zugeordnet.

Als öffentlicher Arbeitgeber bieten wir einen zukunftssicheren Arbeitsplatz mit tariflicher Vergütungs- und Urlaubsregelung, betrieblicher Altersvorsorge sowie gezielten Fort- und Weiterbildungsangeboten. Die verkehrsgünstige Lage des Rathauses (3 Min. Fußweg zur S-Bahn-Station) ermöglicht eine ausgesprochen gute Erreichbarkeit.

Die Stadt Seelze ist Partnerkommune der FLUXX-Notfallbetreuung für Kinder und Angehörige mit Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitenden attraktive Konditionen für die Nutzung des „365-Euro-Tickets“, eines Fahrradleasings sowie für die Teilnahme am Firmenfitnessprogramm des Anbieters „Hansefit“. Unsere Mitarbeitenden profitieren von vielfältigen Angeboten durch „corporate benefits“.

Weitere Hinweise:

Nach dem § 20 Infektionsschutzgesetz ist ein Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern für Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, erforderlich. Dieser Nachweis muss mit den Bewerbungsunterlagen erbracht werden.

Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".

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