Beschäftigte/n im Bürgerbüro (m/w/d) in Vollzeit
Stadt Stadtsteinach
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Details
- Unternehmen
- Stadt Stadtsteinach
- Standort
- Stadtsteinach
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
- Aktualisiert
- 7. Juli 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Beschäftigte/n im Bürgerbüro (m/w/d) in Vollzeit
Ihre Aufgaben:
Pass- und Einwohnerwesen (ggf. Personenstandswesen)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Wahlen und Statistiken
Ihr Profil:
Eine abgeschlossene Ausbildung, idealerweise als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. der erfolgreiche Abschluss des Beschäftigtenlehrgangs I oder II
Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder in einer vergleichbaren Tätigkeit ist wünschenswert
Sicherer Umgang mit MS-Office und bestenfalls Kenntnis der AKDB-Programme
Teamgeist, Kommunikationsstärke und ein souveränes, freundliches Auftreten
Selbständiges strukturiertes Arbeiten, Einsatzbereitschaft und Organisationstalent
Das bieten wir Ihnen
Eine unbefristete Stelle in einem motivierten Team mit abwechslungsreichen Aufgaben.
Tarifgerechte Bezahlung nach TVöD, incl. betrieblicher Altersversorgung durch die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung
Weitere Nebenleistungen wie z.B. Dienstradleasing oder Teilnahme an der „Initiative gesunder Betrieb (i-gb)“
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen sowie der Angabe Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins bis zum 19.07.2026 an:
Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach
Marktplatz 8
95346 Stadtsteinach
Bevorzugt per E-Mail an: poststelle(at)stadtsteinach.de
Für Rückfragen steht Ihnen der Leiter der Geschäftsstelle, Herr Puff, unter der Telefonnummer 09225/9578-17 zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir bitten um Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen, die uns per Post erreichen, nur dann zurückgesandt werden können, wenn ein frankierter Rückumschlag beiliegt.
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