Pädagogische Fachkraft (w/m/d) für außerunterrichtliche und unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen beim OLG Oldenburg
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Details
- Unternehmen
- Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen beim OLG Oldenburg
- Standort
- Meppen
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 27. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Stellenangebot
Pädagogische Fachkraft (w/m/d) für außerunterrichtliche und unterrichtsbegleitende Tätigkeiten
Beschreibung der Aufgaben:
Unterstützung der Schüler/-innen in Kleingruppen und Fördersettings
Begleitung indiviualisierter Lernprozesse
Förderung sozialer Kompetenzen und Stärkung derLernmotivation
Zusammenarbeit mit dem Kollegium zur Planung und Umsetzung pädagogischer Maßnahmen
Mitwirkung an schulischen Projekten und Angeboten zur ganzheitlichen Entwicklung
Beschreibung der Anforderungen:
Idealerweise verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher, mindestens aber über eine pädagogische Grundhaltung, die die Vielfalt wertschätzt, Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Verlässlichkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit.
Grundvoraussetzung für eine Einstellung ist selbstverständlich die Freude an der Arbeit mit Kindern, sowie Zuverlässigkeit.
Die Tätigkeit ist der Entgeltgruppe S 8a TV-L zugeordnet. Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber. Sofern Sie nicht über eine Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher bzw. als staatlich anerkannte Erzieherin verfügen, erfüllen Sie nicht die persönlichen Voraussetzungen dieser Eingruppierung und werden daher in die Entgeltgruppe S 4 TV-L eingruppiert.
Besondere Hinweise:
Das Land Niedersachsen strebt in allen Bereichen und Positionen an, eine Unterrepräsentanz im Sinne des NGG abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern besonders gewünscht.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Interesse entgegenstehen. Schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen wird empfohlen, zur Wahrung ihrer Interessen eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung anzuzeigen.
Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten sowie von Personen mit Zuwanderungsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt.
Ihre persönlichen Bewerbungsdaten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verarbeitet, der Schulleitung sowie den Gremien zur Verfügung gestellt und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Grundsätze vernichtet. Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darüber, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen, erhalten Sie unter
Da es sich – wie oben angegeben – um eine sachgrundlose Befristung handelt, wird bereits jetzt auf § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG hingewiesen. Bewerben kann sich daher grundsätzlich nur, wer zuvor noch in keinem Arbeitsverhältnis zum Land Niedersachsen stand oder aktuell steht.
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Informationen
Dienststellen:
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