Lehrkraft (m/w/d) für den herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in Bulgarisch (an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I)
Amtsgericht Wuppertal
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Details
- Unternehmen
- Amtsgericht Wuppertal
- Standort
- Wuppertal
- Bereich
- Sicherheit & Recht
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 24. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Wir suchen eine Lehrkraft (m/w/d) für den herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) in Bulgarisch (an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I)
ÜBER UNS
Der Regierungsbezirk Düsseldorf ist mit rund 5,2 Millionen Einwohnern bei einer Fläche von 5.300 km² der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste in Deutschland. In diesem besonderen Umfeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf seit über 200 Jahren als staatliche Mittelbehörde und allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk Aufgaben fast aller Landesministerien wahr.
Für die Organisation des herkunftssprachlichen Unterrichtes sind die unteren Schulaufsichtsbehörden, die Schulämter der Städte und Kreise verantwortlich.
Diese Einstellung erfolgt über das:
Schulamt für die Stadt Wuppertal
Alexanderstr. 18
42103 Wuppertal
WIR BIETEN
ein vielfältiges und chancengerechtes Arbeitsumfeld
Arbeitsplatzsicherheit
umfangreiches Weiterbildungsangebot
AUFGABEN
Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans Fähigkeiten in einer Herkunftssprache in Wort und Schrift aufzubauen, zu erhalten, zu erweitern, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und mehrsprachiges Lernen zu ermöglichen.
IHR PROFIL
fachlich
siehe Bewerbungsvoraussetzungen
persönlich
Kooperationskompetenz (Team- und Konfliktfähigkeit)
Zuverlässigkeit und Sorgfalt
hohes Maß an Selbständigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
Bereitschaft zur Weiterbildung
KONDITIONEN
Die Stelle ist für 12 Unterrichtsstunden ausgeschrieben.
Die Einstellung gemäß Nummer 1 der unten genannten Bewerbungsvoraussetzungen erfolgt unbefristet. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
Die Einstellung gemäß Nummer 2 der unten genannten Bewerbungsvoraussetzungen wird zum Zwecke der Erprobung zunächst befristet bis zur Dauer von maximal 2 Jahren.
Der Einsatz erfolgt vorrangig an Schulen des Schulamtsbezirks Wuppertal. Bei Bedarf kann der Einsatz auch an Schulen anderer Schulamtsbezirke des Regierungsbezirks Düsseldorf stattfinden. Der Unterricht wird vornehmlich am Nachmittag erteilt. Es soll ein möglichst flächendeckendes Unterrichtsangebot gemäß den Lehrplänen des Landes NRW für den herkunftssprachlichen Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Förderschulen und der weiterführenden Schulen aufgebaut werden. Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht unterrichten Schülerinnen und Schüler von Klassen 1 bis 10, auch in jahrgangs- und schulformübergreifenden Lerngruppen.
In den übrigen unten aufgeführten Fallgruppen erfolgt die Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.
Die Stelle ist ab 01.08.2026 zu besetzen.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Weitere Hinweise zur Beschäftigung der Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis enthält der Runderlass des Schulministeriums (BASS 21-01 Nr. 11).
Bewerbungsvoraussetzungen für Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht:
1. Bewerbungsvoraussetzung
eine nach deutschem Recht erworbene Lehrbefähigung im Fach Bulgarisch oder
eine nach deutschem Recht erworbene Lehrbefähigung in anderen Fächern sowie die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen „Lernen, lehren, beurteilen“ des Europarates GeR. In diesem Fall ist zusätzlich die Bereitschaftserklärung zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ gemäß des Runderlasses zur Fort- und Weiterbildung vom 06.04.2014 (BASS 20-22 Nr. 8 Anlage 1 Nummer X) schriftlich beizulegen. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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