Erzieher(in) (m/w/d)
Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
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Details
- Unternehmen
- Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land
- Standort
- Zweibrücken
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit oder Teilzeit
- Unternehmensgröße
- Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
- Aktualisiert
- 28. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.281 – 4.409 €
Entgeltgruppe S8a-S8b · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
Stellenausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Erzieher(in) (m/w/d)
Es handelt sich um eine befristete Stelle in Voll- oder Teilzeit.
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst.
Sie verfügen über:
- Eine Berufsausbildung als Erzieher/in, päd. Fachkraft im Sinne der Fachkräftevereinbarung vom 06.02.2024
- Begeisterungsfähigkeit für Innovation und konzeptionelle Arbeit
- Soziale Kompetenz und eine positive und wertschätzende Grundhaltung
- Kontaktfreudigkeit, zuverlässiges und verbindliches Auftreten
- Ein hohes Maß an Kooperations-, Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit
Flexibilität bei der Dienstplangestaltung und etwaiger Mehrarbeit wird vorausgesetzt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt behandelt.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Schulabschluss-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnissen, Weiterbildungszertifikate etc.)
bis spätestens 07.07.2026 an:
Verbandsgemeindeverwaltung
Zweibrücken-Land
Zentralabteilung – Kindertagesstätten -
Landauer Str. 18-20
66482 Zweibrücken
oder per E-Mail an:
Hinweis:
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in erforderlichem Umfang zur Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens gemäß EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu. Bitte verwenden Sie keine Bewerbermappen und reichen Sie entsprechende Nachweise nur als unbeglaubigte Kopien ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens wird garantiert. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, senden Sie uns bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag zu. Bewerbungs- und Reisekosten werden von der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land nicht übernommen.
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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