Gemeindearbeiter (w/m/d)"
Amt Löcknitz-Penkun
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Details
- Unternehmen
- Amt Löcknitz-Penkun
- Standort
- Löcknitz
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Kleinunternehmen (10 - 49 MA)
- Aktualisiert
- 28. Juni 2026
Geschätztes Gehalt (TVöD)
3.566 – 5.484 €
Entgeltgruppe E9b-E11 · brutto/Monat
Schätzung basierend auf TVöD-VKA Entgelttabelle. Das tatsächliche Gehalt hängt von Eingruppierung und Erfahrungsstufe ab.
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Stellenbeschreibung
In der Gemeinde Bergholz ist zum nächstmöglichen Termin
die unbefristete Stelle als
„Gemeindearbeiter (w/m/d)'
in Vollzeit (40 Wochenstunden) zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Tätigkeiten:
Unterhaltung des Straßen- und Wegenetzes
Kontrolle, Reinigung und Unterhaltung der Gemeindestraßen, Wege und
öffentlichen Plätze (inkl. Reinigung Straßeneinläufe, Leerung von
Papierkörben)
Unterstützung bei gemeindlichen Veranstaltungen
Pflege und Wartung von Fahrzeugen und Geräten
Reparatur und Sanierung von Straßenbelägen, Pflasterarbeiten
Pflege und Unterhaltung der gemeindeeigenen Grünanlagen Winterdienst auf allen Gemeindestraßen sowie den Gehwegen mit
Rufbereitschaft
Unterhaltungsarbeiten der gemeindlichen Liegenschaften Durchführung kleinerer Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Voraussetzung:
eine abgeschlossene Berufsausbildung im bauhandwerklichen Bereich Berechtigungsschein zum Arbeiten mit der Motorsäge (Motorsägenschein)
bzw. die Bereitschaft, diesen zeitnah zu erlangen
Führerschein Klasse B
Kommunikationsfähigkeit, freundliches und sicheres Auftreten Dienstbereitschaft auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten und über diese hinaus (z. B. Winterdienst, gemeindliche Veranstaltungen)
Sie sind zuverlässig, körperlich belastbar und arbeiten selbstständig und
eigenverantwortlich? Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Passbild
und Ausbildungsnachweis bis zum
30. Juni 2026
an die Bürgermeisterin der Gemeinde Bergholz über Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz oder online im PDF-Format an:
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Bewerbungsunterlagen nur gegen einen adressierten und
frankierten Rückumschlag zurücksenden können und weitere Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht
erstattet werden. Ist der Bewerbung kein frankierter Rückumschlag beigefügt, werden die Unterlagen entsprechend der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Die Gemeinde verarbeitet Ihre
personenbezogenen Daten gem. § 26 Bbg. DSG zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens. Weitere
Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie unter
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