SB Koordination Task Force problematische Immobiliennutzung (m/w/d)
Stadt Ludwigshafen am Rhein - Rathaus, Stadtverwaltung
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Details
- Unternehmen
- Stadt Ludwigshafen am Rhein - Rathaus, Stadtverwaltung
- Standort
- Ludwigshafen
- Bereich
- Verwaltung
- Vertragsart
- Vollzeit
- Unternehmensgröße
- Sehr große Unternehmen (>1.000 MA)
- Aktualisiert
- 28. Juni 2026
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Stellenbeschreibung
Angebots-ID Interamt: 1458065 | Kennung für Arbeitgeber:
SB Koordination Task Force problematische Immobiliennutzung (m/w/d)
Hybrid 67059 Ludwigshafen am Rhein
Teilzeit / Vollzeit Unbefristet Wochenarbeitszeit: 40 h
Besetzung zum: nächstmöglichen Zeitpunkt Bewerbungsfrist: 28.06.2026
SB Koordination Task Force problematische Immobiliennutzung (m/w/d)
Besoldungsgruppe A 10 LBesG bzw. Entgeltgruppe E 9b TVöD| Vollzeit | unbefristet
(Ausschreibungs-ID 2394)
Im Dezernat Bau, Umwelt und Verkehr, WBL, Bereich Bauaufsicht, Abteilung Baurecht, Verwaltung und Organisation ist ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die oben genannte Stelle zu besetzen.
Das Aufgabengebiet kann bei geeigneter Zeitaufteilung auch von Teilzeitkräften wahrgenommen werden.
Die Wertigkeit der Stelle steht derzeit zur Überprüfung an.
Bewerbungen von Berufsanfänger*innen sind willkommen.
So sieht Ihr Alltag aus ...
Koordination der dezernats- und bereichsübergreifenden Task Force für problematisch genutzte Immobilien
Maßnahmen dezernats- und bereichsübergreifend veranlassen
Ergebnisberichte sammeln, Statistiken anfertigen, Erledigung der angeordneten Maßnahmen überwachen
Stellungnahmen für Gremien, OB, 4 und AK SOS anfertigen, ggf. Teilnahme an den Sitzungen
eigenverantwortliche Sachbearbeitung Baukontrolle illegaler Monteurunterkünfte und illegale Prostitution
Recherche in den zur Verfügung stehenden Medien und vor Ort zum Vorhandensein von problematisch genutzten Immobilien mit baurechtswidrigen Nutzungen
Planung und Durchführung von außergerichtlichen Verfahren im Rahmen der Anhörung
Durchführung von Ortsbesichtigungen
Anordnung von baurechtlichen Maßnahmen vor Ort
Erstellen von ordnungsbehördlichen Verfügungen und Bußgeldbescheiden sowie Bearbeitung von Widerspruchs- bzw. Einspruchsverfahren.
Wenn Sie ...
die Befähigung für das dritte Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen gemäß § 15 Abs. 4 Nr. 1 und 2b LBG haben oder die Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 und 2b LBG mit der Bereitschaft, die Fortbildungsqualifizierung nach § 29 LbVO zu absolvieren, haben. (Der erfolgreiche Abschluss der Fortbildungsqualifizierung ist Voraussetzung für die dauerhafte Übertragung der Planstelle)
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachwirt*in bzw. Angestelltenprüfung II vorweisen können oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten bzw. Angestelltenprüfung I besitzen und die Bereitschaft haben, die Angestelltenprüfung II abzulegen
gute Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und der VwGO oder die Bereitschaft besitzen, sich diese schnellstmöglich anzueignen
gute Kenntnisse im öffentlichen Baurecht (LBauO, BauGB), Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Strafprozessrecht, Gebührenrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie im sonstigen öffentlichen Recht besitzen bzw. die Bereitschaft sich diese schnellstmöglich anzueignen
gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint) und den Umgang mit dem Anwendungsprogramm der Bauaufsicht (ProBauG) besitzen oder sich diese anzueignen
Führerschein Klasse B (vormals Klasse 3) besitzen, verbunden mit der Bereitschaft, den eigenen Pkw zu dienstlichen Zwecken gegen Kfz-Entschädigung zu benutzen
sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen (Niveaustufe C 1 GER – Gemeinsamer Europäische Referenzrahmen für Sprachen)
gute körperliche Konstitution (Geeignetheit für den Außendienst)
die Bereitschaft und Fähigkeit besitzen, bei Bedarf gegen Zeitausgleich auch Dienst zu ungünstigen Zeiten zu verrichten
Auszug aus der Stellenausschreibung des Arbeitgebers. Die Bewerbung erfolgt über "Jetzt bewerben".
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